Die SVP stellt sich auf den Standpunkt, dass die Meldung von Tieren der Schaf- und Ziegengattung an die Tierverkehrsdatenbank für die Tierbesitzer möglichst schlank gestaltet sein soll. Besondere Rücksicht ist dabei auf die Nutztierhalter zu nehmen, denen keine bürokratische Hürden aufgebürdet werden sollen, die allenfalls im Bereich der Zuchttiere Sinn machen. Ebenso ist darauf zu achten, dass die anfallenden Gebühren möglichst tief gehalten werden.
In diesem Sinne wäre in Anhang 1 der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank Ziffer 4, Punkt 4.a.2 dahingehend abzuändern, dass die Identifikationsnummer des Mutter- und Vatertiers bei reinen Nutztieren nicht angegeben werden muss. Die meisten Schafhalter in der Schweiz sind nicht Mitglieder von Zuchtverbänden, sondern wollen nur Fleisch produzieren. Es ist für sie unwichtig, wer der Vater oder die Mutter des Tieres ist, weil das Tier nach einigen Monaten sowieso geschlachtet wird. In der Praxis stellt sich überdies das Problem, dass bei grossen Herden mit mehreren Böcken nicht ohne grossen Aufwand herausgefunden werden kann, wer überhaupt der Vater ist.
Im Nutztierbereich ebenfalls wenig praxistauglich und zu unverhältnismässigem Aufwand führend, ist die vorgesehene Regelung, wonach immer Begleitdokumente mitgeführt werden müssen und alle Tiere zwei Ohrmarken zu tragen haben.
Bezüglich der Gebühren ist aus Sicht der SVP zu bemängeln, dass der Ersatz einer einzigen Ohrmarke doppelt so viel kostet wie ein Set neuer Ohrmarken. Ersatzohrmarken müssen entweder kostenlos oder zumindest angemessen vergünstigt sein. Ansonsten besteht von Seiten der Produzenten kein Anreiz, die Ohrmarken in besserer Qualität zu liefern.