Vernehmlassung

Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee

In der vorliegenden Form kann die SVP dieser Vorlage nicht zustimmen. Die internationale Lage ist nach wie vor von Unsicherheit geprägt. Keines der sicherheitsrelevanten Ereignisse der letzten…

In der vorliegenden Form kann die SVP dieser Vorlage nicht zustimmen.

Die internationale Lage ist nach wie vor von Unsicherheit geprägt. Keines der sicherheitsrelevanten Ereignisse der letzten Jahre wurde vo-rausgesehen; weder die Terroranschläge in den USA und Europa, noch der „arabische Frühling", noch die anhaltenden Kämpfe im nordafrikanischen Raum bzw. die derzeitige Eskalation in Syrien. Angespannt ist auch die Lage im nahen Osten sowie im Irak. Auch die Zukunft Europas mit seiner gigantischen Verschuldung, der Zuwanderung aus anderen Kulturkreisen und der grossen Jugendarbeitslosigkeit ist nicht absehbar. Welche Auswirkungen diese und weitere – noch nicht voraussehbare – Konflikte und Entwicklungen auf die Schweiz haben werden, ist ungewiss. Sicher ist, dass Krisen, Konflikte und Katastrophen aller Art nie lange Vorwarnzeiten haben; die Armee muss stets sofort einsetzbar sein, um auf überraschend auftretbare Bedrohungen reagieren zu können. Um diesen Auftrag zu erfüllen braucht die Armee – auch in „ruhigen Zeiten" – die entsprechenden Mittel und das entsprechende Personal. Ziel der Vorlage muss sein, die Mängel vergangener Reformen zu korri-gieren und die Bereitschaft sowie die Einsatzfähigkeit der Armee zu verbessern.

In diesem Sinne ist die Vorlage in folgenden Bereichen zu korrigieren: So sind der Armee mehr als die vorgeschlagenen Mittel zur Verfügung zu stellen; 5.4 Milliarden Franken pro Jahr bei einem Sollbestand von 120‘000 Armeeangehörigen wären angemessen. Schliesslich ist eine Kürzung der Wiederholungskurse ebensowenig angezeigt wie eine neue Unterstellung der Spezialkräfte. Schliesslich sind Auslandeinsätze von Armeeangehörigen aus neutralitätspolitischen Überlegungen abzulehnen.

Mit dem sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 und dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 wurde die aktuelle Weiterentwicklung der Armee angestossen.

Gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung hat die Armee unter anderem den Auftrag, das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen und die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung ausserordentlicher Lagen zu unterstützen. In diesem Sinne erwartet die SVP, dass der Armee jene Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Verfassungsauftrag erfüllen kann, was derzeit nur teilweise der Fall ist. In diesem Sinne gehen verschiedene der vorliegend präsentierten Neuerungen in die richtige Richtung: namentlich die Wiedereinführung eines Bereitschaftssystems, vollständig zu absolvierende Rekrutenschulen à 18 Wochen, die Regionalisierung sowie die Flexibilisierung des Logistikkonzepts. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Bereitschaft sowie die Einsatzfähigkeit markant zu verbessern.

Verschiedene Neuerungen sind jedoch aus Sicht der SVP zu beanstanden:

Finanzielle Mittel: Die Vorlage sieht für die Leistungen der Armee einen Ausgabenplafond von jährlich 4.7 Milliarden Franken vor. Die SVP hat sich im Rahmen der parlamentarischen Debatten für einen Ausgabenplafond von 5.4 Milliarden Franken jährlich ausgesprochen. Nachdem dieser Antrag keine Mehrheit fand, unterstütze die SVP den Kompromissvorschlag (5 Milliarden Franken jährlich). Aus Sicht der SVP ist eine Summe von 5.4 Milliarden Franken nach wie vor gerechtfertigt. Zwingend ist jedenfalls, wenigstens dem politischen Auftrag Folge zu leisten und ein jährliches Budget von 5 Milliarden Franken zu sprechen. Selbst mit diesen Mitteln müsste die Armee nach wie vor von ihrer Substanz zehren und eine flächendeckende Ausrüstung aller Truppen wäre nicht möglich. Weiterhin würden die Unterhalts- und Betriebskosten einen grossen Teil des Budgets beanspruchen, womit nur noch geringe Mittel für eine laufende und notwendige Modernisierung des Materials einerseits sowie eine flächendeckende Ausrüstung der Truppen andererseits bleiben würde. Der rasche technologische Fortschritt bringt einen erhöhten Modernisierungsrhythmus für Waffensysteme mit sich; durch die komplexe Technologie werden diese tendenziell teurer.

Sollbestand (Art. 95 [neu] VE-MG): Ein zentraler Punkt der Vorlage ist der Sollbestand der Armee. Dieser beträgt derzeit ca. 200‘000 AdA (Angehörige der Armee; 120‘000 + 80‘000 Reserve). Vorgesehen ist, die Reserve aufzulösen und den Sollbestand auf 100‘000 AdA festzulegen. Dieser Truppenbestand ist ungenügend. Die SVP hat sich jeweils für einen Sollbestand von mindestens 120‘000 AdA ausgesprochen. Erst nachdem die Mehrheit des Parlaments diesen Antrag ablehnte, unterstützte die SVP die Variante mit 100‘000 AdA. Nur mit einem Bestand von mindestens 120‘000 AdA kann die Armee ihren Verfassungsauftrag erfüllen. Alle Kantone müssen darauf vertrauen können, dass sie in ausserordentlichen Situationen militärischen Schutz der Eidgenossenschaft erhalten. Würden verschiedene Kantone gleichzeitig den Schutz des Bundes benötigen, wären die Ressourcen der Armee mit einem Sollbestand von nur 100‘000 AdA schnell erschöpft.

Wiederholungskurse (WK; Art. 51 Abs. 2 VE-MG): Grundsätzlich soll jeder Soldat in Zukunft sechs Wiederholungskurse zu je 13 Tagen leisten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass durch die Verkürzung der Dauer der jährlich zu leistenden Wiederholungskurse von heute drei auf künftig zwei Wochen das Milizsystem in einem wichtigen Bereich an die heutige Zeit angepasst und dadurch gestärkt werden kann. Der Bundesrat verzichtet darauf, eine entsprechende Detailregelung ins Gesetz zu schreiben und will sich in erster Linie an den klaren Vorgaben der Ausbildungsbedürfnisse und der Einsatzbereitschaft der Truppe orientieren. Aus Sicht der SVP ist am bisherigen System festzuhalten. Die Daten der WK sind den AdA jeweils lange im Voraus bekannt, was eine entsprechende berufliche und familiäre Planung möglich macht. Zu Problemen führen in der Praxis Weiterbildungskurse, zu denen kurzfristige aufgeboten wird. Betroffen hiervon sind in erster Linie Angehörige des Kaders. Es wäre wünschenswert, wenn diese Kurse im Rahmen der WK’s absolviert werden könnten und nicht mehr ausser Dienst stattfinden würden. Ein solches System wäre milizfreundlich; jeder AdA könnte sich auf die lange im Voraus bekannten Daten verlassen und entsprechend planen. Schliesslich sei erwähnt, dass militärisch zweiwöchige WK zur Erfüllung der minimalen Grundbereitschaftsvorgaben nicht genügen. Es ist illusorisch zu glauben, die bisherige Intensität der Ausbildung könnte durch weniger Ausbildungs- und Trainingszeit nochmals gesteigert werden.

Führungsstrukturen der Armee: Im Jahr 2010 hat der Chef VBS gestützt auf Empfehlungen des Inspektorats VBS und unter Berücksichtigung von Beschlüssen der Armeeführung entschieden, im Bereich Sondereinheiten verschiedene Optimierungen vorzunehmen. Unter anderem wurden die Sondereinheiten gebündelt und die betroffenen Kommandos und Formationen in einer neuen Organisation (Kommando Spezialkräfte, KSK) dem Chef Führungsstab der Armee direkt unterstellt, welcher für die Einsätze der Armee zuständig ist. Die Bündelung betraf die Profi- und Milizkomponenten, aber auch die Ausbildung. Zusammengelegt wurden die Aufklärungs- und Grenadierformationen der Armee (Grenadierkommando 1, Armeeaufklärungsdetachement 10 [AAD 10], Kommando Grenadierschulen und Kurse, Kommando Fallschirmaufklärer Schulen und Kurse 83, die Grenadierbataillone und die Fallschirmaufklärer Kompanie 17) mit Elementen der Besonderen Dienste der Militärischen Sicherheit. Die Leistungen des AAD 10 und des Militärpolizeispezialdetachements der Militärischen Sicherheit (MP Spez Det) wurden so abgestimmt, dass sie in Zukunft gemeinsam und komplementär eingesetzt werden können. Zudem wurden in diesem Zusammenhang das operative und politische Controlling optimiert.

Die Vorlage sieht nun jedoch eine Unterstellung des Kommandos Spezialkräfte (KSK) unter das Kommando Heer vor und will damit die heutige direkte Unter-stellung unter den Führungsstab Armee wieder rückgängig machen. Dieser Rückschritt ist abzulehnen, zumal sich die durchgeführten Änderungen in der Praxis als richtig und zweckmässig herausstellten. Die Spezialkräfte der Armee haben nicht nur eine militärische, sondern auch eine politische Komponente. Je weiter „oben" diese angesiedelt sind, desto eher wird ihrer Bereitschaft und strategischen Bedeutung Rechnung getragen.

Eben so wenig wie der Bereich der Unterstellung, ist das derzeitige Ausbildungssystem zu ändern. Das Ausbildungszentrum für Spezialkräfte (AZ SK) in Isone hat den Auftrag, die personelle Alimentierung der Grenadier Bataillone und der Fallschirmaufklärer Kompanie bis auf Stufe Kompaniekommandant sicher zu stellen sowie neue Waffen, Systeme und Techniken (Umschulung) in den Grenadier Bataillonen einzuführen. Das AZ SK ist dabei auf eine grosse Autonomie und direkte Zusammenarbeit mit den Formationen des KSK angewiesen. Somit ist festzuhalten, dass Führung und Einsatz (inkl. Ausbildung der Spezialkräfte) nur optimal sichergestellt sind, wenn sie dem neuen Chef Operationen direkt unterstellt sind.

Armeeangehörige für humanitäre Hilfeleistungen und Friedensförderung: Die Teilnahme von Armeeangehörigen für humanitäre Hilfeleistungen und Friedensförderung ist aus neutralitätspolitischen Gründen grundsätzlich abzulehnen. Die in die Vorlage aufgenommene Zahl von 1000 Armeeangehörigen für solche Leistungen ist somit nicht nur zu hoch angesetzt, sondern als Ganzes abzulehnen.

 
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