Die Grundwerte der SVP in Bezug auf die Energiepolitik, namentlich die Sicherheit der Schweizer Energieversorgung wie auch Berücksichtigung der Staatskosten, unterstreichen die grundsätzliche Unterstützung dieser Änderung des Elektrizitätsgesetzes.
Der Ausbau des Stromnetzes mit Freileitungen sollte aufgrund der erheblichen Kosteneinsparungen oberirdischer Stromleitungen zu Recht Vorrang erhalten. Nach geltendem Recht ist die Entscheidung, welche Art von Leitungen gebaut werden, offen. Daher wird dies mit dieser Revision zu Recht korrigiert, indem angeordnet wird, dass der Aus- und Umbau des Schweizer Stromnetzes für alle Stromleitungen mit einer Nennspannung über 220 kV, ausser in spezifischen ausserordentlichen Fällen, künftig mit oberirdischen Stromleitungen erfolgen soll.
Die Spannungsschwelle sollte jedoch auf 110kV gesenkt werden, um das nationale Hochspannungsnetz auf der Netzebene 3 miteinzubeziehen. Diese zusätzliche Netzebene dient hauptsächlich der Stromversorgung der Schweizer Industrie sowie der Stromleitungen der SBB. Für Stromleitungen mit Spannung unter 110 kV würde Artikel 15c des Elektrizitätsgesetzes gelten. Dies erfordert, dass Stromleitungen mit diesen Spannungen unterirdisch gebaut werden, wenn ihr Mehrkostenfaktor im Vergleich zu Freileitungen weniger als 3x beträgt. Die Änderung des Elektrizitätsgesetzes sollte also angepasst werden, um den Aus- und Umbau schon ab 110kV zu Beschleunigen.
Die gesetzlichen Änderungen, die das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren in Artikel 16 expandieren, unterstützt die SVP ohne weitere Bemerkungen.
Aus Sicht der nationalen Energiesicherheit sowie der Beibehaltung konservativer Kosten beim Aus- und Umbau unserer Stromnetze, stellt diese Revision des Elektrizitätsgesetzes eine Verbesserung dar. Die SVP erachtet diese Änderung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.