Der Vorlage liegt die unbestrittene Erkenntnis zugrunde, dass die bisher von Bundesrat und Parlament beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit der Schweiz nicht ausreichen werden. Insbesondere für die Wintermonate ist es mit Blick auf die Risiken in der Stromversorgung wesentlich, dass bei Bedarf zusätzliche Energie mittels einer Stromreserve bereitgestellt werden kann.
Die Vorlage enthält für die Versorgungssicherheit kritische Elemente. So ist bspw. der Einsatz der Stromreserve für den Strommarkt ausgeschlossen. Weiter sind die Kraftwerke so zu betreiben, dass sie die Treibhausbilanz nicht belasten und schlussendlich müssen insbesondere die geförderten WKK-Anlagen mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden – oder die CO2-Emmissionen kompensiert werden.
Aus Sicht der SVP muss die Vorlage in wesentlichen Punkten überarbeitet werden, damit bei einer angespannten Versorgungslage genügend Strom zur Verfügung gestellt werden kann. Daher ist es bedauerlich, dass die Vorlage die Chance verpasst, jetzt endlich die notwendige und angemessene Berücksichtigung der dezentralen, firmeneigenen Notstromaggregate sowie Netzersatzanlagen der Industrie, zu verankern.
Diese Notstromaggregate und Netzersatzanlagen sind jedoch unabdingbar, um in einer drohenden Mangellage genügend Leistung bereitzustellen. Um die Versorgungssicherheit bestmöglich zu gewährleisten, muss deshalb endlich auf Gesetzesstufe ein Bekenntnis zur integralen Versorgungssicherheit mit einer breiten Abstützung erfolgen und somit unbedingt:
Die in der Vorlage enthaltenen Bestimmungen müssen in folgenden Punkten überarbeitet werden:
Aus Sicht der SVP sind die vorangehenden Punkte unbedingt in einer überarbeiteten Vorlage aufzunehmen.
Weiter fehlt mit Blick auf die angestrebte Einführung von Investitionsbeiträgen für WKK-Anlagen eine kritische Erörterung zu den Opportunitätskosten. Denn die Mittel aus dem Netzzuschlag sind beschränkt und die Anlagen primär auf die Versorgung von Gebäuden mit Wärme ausgelegt – der Betrieb richtet sich somit nach dem Wärmebedarf; Elektrizität ist nur ein Nebenprodukt. Es wird jedoch anerkannt, dass die lokal stromproduzierenden WKK-Anlagen, insbesondere mit Erdgas betriebene, die erheblich CO2-belasteten Stromimporte im Winter reduzieren können. Daher sollte mit Blick auf die Umweltziele und Abgaben, das Nebenprodukt der Abwärme aus der Stromproduktion folgerichtig als CO2-neutral gelten. Darüber hinaus sollte in Sachen «Klimaneutralität» eine Gleichbehandlung sämtlicher Möglichkeiten zur besseren Absicherung der Winterversorgung sichergestellt werden und diese mithin von sämtlichen Abgaben- und Kompensationspflichten ausgenommen werden.