Vernehmlassung

Agrarpaket Herbst 2015

Aus Sicht der SVP drängt sich die Senkung des Mindestarbeitsaufkommen von derzeit 0,25 SAK auf 0,20 SAK – sei dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung oder der Direktzahlungsverordnung – zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf.

Aus Sicht der SVP drängt sich die Senkung des Mindestarbeitsaufkommen von derzeit 0,25 SAK auf 0,20 SAK – sei dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung oder der Direktzahlungsverordnung – zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur administrativen Vereinfachung werden von der SVP aufgrund ihrer richtigen Stossrichtung zwar im Grundsatz begrüsst, sind aus unserer Sicht jedoch ungenügend, um eine wirkliche Verbesserung der heutigen Situation zu erzielen. Das BLW muss hier nochmals über die Bücher und die zahlreichen vorgeschlagenen Massnahmen nun möglichst rasch umsetzen.

Die vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen im Rahmen der Anhörung zum Agrarpaket Herbst 2015 betreffen insbesondere zwei wichtige Bereiche:

  1. Die Anpassung der Berechnungsfaktoren für die Standardarbeitskräfte (SAK)
  2. Die administrative Vereinfachung.

Die SAK spielen für die verschiedenen Massnahmen der Agrarpolitik eine wichtige Rolle. Es liegen keine Alternativen vor, die einen klaren Mehrwert mit sich bringen würden. Daher ist die SVP der Auffassung, dass im Rahmen der aktuellen Politik an diesem System festzuhalten ist, wobei einige Anpassungen daran vorzunehmen sind. Weiter ist wichtig, das System nicht komplizierter zu gestalten. Dies würde dem Ziel der administrativen Vereinfachung zuwiderlaufen. Bei der Anpassung der Faktoren an den technischen Fortschritt ist zu beachten, dass sie der Realität und somit den mehrheitlich angewendeten Tätigkeiten auf den Landwirtschaftsbetrieben unseres Landes entsprechen.

Die SVP könnte mit der vorgeschlagenen Senkung des Mindestarbeitsaufkommens von derzeit 0,25 SAK auf 0,20 SAK – sei dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung oder der Direktzahlungsverordnung – zwar leben, wir sind jedoch nicht der Auffassung, dass sich die Senkung zum heutigen Zeitpunkt aufdrängt.

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur administrativen Vereinfachung gehen in die Richtige Richtung. Wir erachten diese jedoch noch immer noch als ungenügend, da die Mehrheit von ihnen den administrativen Aufwand der Landwirtschaftsbetriebe nicht direkt reduzieren wird. Sie zeigen zudem die absurde Komplexität der aktuellen Agrarpolitik auf.

Um eine effektive Entlastung der Bauernfamilien zu erzielen, fordert die SVP per 1. Januar 2016 die Umsetzung folgender Massnahmen:

  • Die Aufhebung der Führungspflicht des Auslaufjournals;
  • Eine Vereinfachung der Datenaufzeichnungen. Insbesondere müssen die Wiesenjournale, die Feldkalender und der Bewirtschaftungsplan für die Sömmerungsgebiete gestrichen werden;
  • Die Vereinfachung und Automatisierung der Suisse-Bilanz. Diese soll nur noch bei Veränderung der Flächen auf dem Betrieb neu erstellt werden müssen;
  • Eine Reduktion der Anmeldefristen sowie eine Ausdehnung der Erfassungsperioden;
  • Qualitätssystem für die Milch: Die Kontrollen auf die Analyse der Milch zu beschränken; d.h. auf Kontrollen des Produktionsprozesses zu verzichten;
  • Die Aufhebung des Schnittzeitpunktes für die Biodiversitätsförderflächen;
  • Eine Reduktion auf drei verschiedene Ackerkulturen in der Fruchtfolge;
  • Die Aufhebung des Saatzeitpunktes für die Bodenbedeckung im Winter;
  • Die Vereinfachung der Kontrollen von Jauchegruben;
  • Die Führung der Inventarliste für Tierarzneimittel ist aufzuheben;
  • Die Aufhebung der Regelung, wonach pro Hektare und Gabe mit emissionsmindernden Ausbringungsverfahren ausgebrachte flüssige Hof- und Recyclingdünger in der Suisse-Bilanz mit 3kg verfügbarem Stickstoff angerechnet werden.
 
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