Die SVP unterstützt grundsätzlich die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, weiterhin eine klassische Identitätskarte d.h. eine nichtbiometrische und ohne Chip versehene ID beziehen zu können…
09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern
10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP unterstützt grundsätzlich die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, weiterhin eine klassische Identitätskarte d.h. eine nichtbiometrische und ohne Chip versehene ID beziehen zu können. Die politische Forderung der SVP geht in dieser Hinsicht insofern weiter, als über den Schweizer Reisepass hinaus keine weiteren Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellt werden sollten. Im Weiteren fordert die SVP eine griffigere gesetzliche Formulierung von Art. 2 Abs. 2ter AwG. Die den zweiten Abschnitt des Ausweisgesetzes betreffenden Änderungen finden die Unterstützung der SVP. Dass Wohngemeinden vom Kanton ermächtigt werden können, Anträge auf die Ausstellung von Identitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen, dient einem bürgernahen Service Public und ist zu befürworten.
Im Grundsatz ist die SVP mit der Ergänzung von Art. 2 Abs. 2ter (zweiter Satz) AwG einverstanden, fordert jedoch die vom Nationalrat in der Frühlingssession 2008 vorgeschlagene Formulierung: „…Alle Schweizer Staatsangehörigen haben in jedem Fall Anspruch auf eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte ohne Chip“. Diese Formulierung ist klarer und betont den Rechtsanspruch. Die vorliegende Fassung: „…Er stellt sicher, dass auch eine Identitätskarte ohne Chip beantragt werden kann“ gewichtet lediglich den Anspruch, eine entsprechende ID beantragen zu können, nicht jedoch jenen auf die entsprechende Ausstellung.