Die SVP sieht im amsthilfeübereinkommen keinen konkreten Mehwert, lehnt das Abkommen deshalb ab und beantragt, auf den Abschluss des Abkommens zu verzichten.
Im direkten Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf vom Oktober 2013 sind im jetzigen Projekt keine hinreichenden Verbesserungen auszumachen, die einen Abschluss zum heutigen Zeitpunkt rechtfertigen würden. Die bereits im 2013 von der Schweizer Wirtschaft genannten Kritikpunkte sind auch heute noch dieselen geblieben: Ein Amtshilfeübereinkommen riskiert die Vetraulichkeit von Daten und beeinträchtigt die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Abgesehen vom fehlenden Nutzen, dürfte das bilaterale Amtshilfeübereinkommen für die Schweiz insgesamt wenig Mehrwert generieren, weil die gegeneseitige Amgtshilfe im Zollbereich bereits über das bestehende WTO-Abkommen über Handelserleichterung abgedeckt wird. Das zur Vernehmlassung stehende Abkommen im Zollbereich liegt aus unserer Sicht damit ausschliesslich im Sinne der USA, währenddem de Schweiz sich nie ausdrücklich um ein slches Abkommen bemüht hat.