Vernehmlassung

Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV

Die SVP ist grundsätzlich einverstanden mit der Stossrichtung der Vorlage. Durch Massnahmen für das betreute Wohnen im Alter können die hohen Kosten für stationäre Betreuung erheblich reduziert werden, was wiederum zu einer Entlastung der Gesamtgesundheitskosten und Krankenkassenprämien führt. Es stellen sich jedoch Fragen bezüglich des genauen Einsparpotenzials der vorgesehenen finanziellen Unterstützung sowie der sozialen Anreize, die eine selbstständige Wohnsituation attraktiver machen als ein teurer Pflegeheimplatz.

Ausserdem stellt sich die Frage, ob finanzielle Hilfen für die bauliche Veränderungen hin zu altersgerechten Wohnungen überhaupt einen Mehrwert bieten. Solche Veränderungen an der Bausubstanz müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden und können möglicherweise zusätzliche bürokratische Hürden darstellen, wodurch der erhoffte Mehrwert infrage gestellt wird.

Die Gesundheitskosten im Alter, insbesondere für stationäre Pflegeheime, belasten viele Menschen finanziell. Oft müssen sie Ergänzungsleistungen (EL) in Anspruch nehmen oder erhebliche Eigenmittel aufbringen. Wir sehen hier das Potenzial, die Gesamtausgaben für EL durch eine gezielte Förderung des betreuten, selbstständigen Wohnens zu senken. Der demografische Wandel in der Schweiz lässt bereits heute eine massive Kostensteigerung im Bereich der stationären Pflegeheime für Senioren erkennen. Wir würden hier jedoch eine Kostenabklärung zum durchschnittlichen Einsparpotential für die öffentliche Hand begrüssen, wenn Senioren längere Zeit subventioniert alleine leben im Vergleich zu subventionierten Pflegeheimaufenthalten.

Die Vorlage fokussiert stark auf die finanzielle Unterstützung von baulichen Massnahmen und die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Betreuung älterer Menschen. Es scheint jedoch auch wichtig zu sein, einen Ansatz zu finden, der nicht nur finanzielle Anreize für das selbstbestimmte Wohnen bietet, sondern auch die sozialen Aspekte berücksichtigt, die Menschen dazu veranlassen, in ein Pflegeheim zu ziehen. Ältere Menschen ziehen beispielsweise oft in Pflegeheime, weil sie Angst haben, alleine in ihrem Zuhause zu stürzen, ohne dass es jemand mitbekommt. Hinzu kommt die zunehmende Tendenz zur Vereinsamung im Alter und der möglicherweise daraus resultierenden Verwahrlosung.

Wir haben Bedenken bezüglich der EL-Leistungen für bauliche Veränderungen an der Wohnsubstanz. Insbesondere betrifft dies Personen, die in Mietverhältnissen leben. Gemäss Artikel 260a des Obligationenrechts sind bauliche Veränderungen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt. Wenn diese Zustimmung nicht eingeholt wird, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen und verlangen, dass die baulichen Veränderungen rückgängig gemacht werden. Die aktuelle Rechtslage erschwert somit erleichterte Umbauten an der Wohnsubstanz. Somit ist dieser Teil der Vorlage ein Papiertiger, welcher keine Auswirkung haben wird und nur einen bürokratischen Mehraufwand schafft. Hier bedarf es also einer vertieften Abklärung, ob diese Massnahme überhaupt sinnvoll ist, oder ob hier einfach zusätzliche Kosten geschaffen werden.

Die Umsetzung der Vorlage erfordert eine individuelle Abklärung in jedem konkreten Fall. Wir fordern eine Kostenvergleichsanalyse zwischen Betreuungsleistungen und den erwarteten Kosten für eine Pflegeheimeinweisung sowie eine Prüfung, ob bauliche Massnahmen überhaupt umsetzbar sind. Es muss auch geprüft werden, ob der Gesundheitszustand der betroffenen Person den Bedarf an finanzieller Unterstützung und weiteren Anpassungen (z. B. bauliche Massnahmen) rechtfertigt. Wir lehnen eine selbstständige Wohnsituation um jeden Preis ab. Wir fordern auch, dass sichergestellt wird, dass diejenigen, die diese Abklärungen durchführen, nicht gleichzeitig Leistungserbringer sind, um möglichen Missbrauch bei der Beurteilung zu reduzieren.

 
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