Während mehr als 20 Jahren anerkannten die Schweiz und das Vereinigte Königreich gegenseitig ihre Berufsqualifikationen unter Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens. Die Parteien einigten sich zwischenzeitlich, die Folgen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs mittels eines befristeten Abkommens abzufedern. Vor diesem Hintergrund haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich das vorliegende Abkommen erarbeitet, das die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen nun dauerhaft verankern soll.
Das Abkommen hat den Zweck, Fachpersonen im jeweils anderen Land den Zugang zu reglementierten Berufen zu ermöglichen. Mit dem Abkommen sollen Schweizer Fachpersonen und Unternehmen im Vereinigten Königreich weiterhin reglementierte Tätigkeiten ausüben können. Den Bürgern wird eine weitgehende Anerkennung garantiert, wobei die zuständige Behörde Ausgleichsmassnahmen verlangen kann (bspw. Prüfung oder Anpassungslehrgang), wenn sie wesentliche Abweichungen in der Ausbildung feststellt. Die zuständigen Behörden können gemäss Abkommen für bestimmte Berufe in Absprachen über die gegenseitige Anerkennung oder Anhängen zum Abkommen eine Vorzugsbehandlung vereinbaren.
Die SVP stimmt der Vorlage zu. Diese ist geeignet, um die Rechte von Schweizer Fachpersonen im Vereinigten Königreich zu wahren und eine erhebliche Einschränkung der Anerkennungsmöglichkeiten zu vermeiden. Das Abkommen sichert somit im Ergebnis die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und stärkt diese im Konkurrenzvergleich zur EU – ohne die mit der Personenfreizügigkeit einhergehenden, schädlichen Begleiterscheinungen.