Dienen Bauten und Anlagen dem Bund dauerhaft zur Unterbringung Asylsuchender bzw. zur Durchführung von Asylverfahren, so wird gemäss Volksentscheid anstelle eines baurechtlichen Bewilligungsverfahrens neu ein bundesrechtliches Planbewilligungsverfahren durchgeführt. Vorhaben, welche sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, setzen einen raumplanerischen Sachplan voraus (Art. 95a Abs. 4 AsylG). Das neue Verfahren enthält unverhältnismässige Möglichkeiten der Enteignung. Zudem passiert von der Antragstellerin bis zum Entscheid faktisch alles «inhouse» innerhalb des EJPD. Die SVP lehnt den Sachplan Asyl deshalb ab. Das Vorgehen ist offensichtlich zentralistisch und stellt unseren bewährten Föderlismus in Frage.
Das EJPD vereint beim neuen Plangenehmigungsverfahren alle Befugnisse bei sich selber:
Plangenehmigungsverfahren
Enteignungsverfahren
Dies ist eine inakzeptable, hochbürokratische und unschweizerische Konzentration der Befugnisse bei einem einzigen Departement, eine eigentliche Entmachtung des Bürgers und der Gemeinden.
Im Weiteren zeigt der Sachplan Asyl die fragwürdige Zementierung einer starren Konzeption der Asyl-Infrastruktur, welche zum Beispiel im Falle sinkender Asylzahlen hohe Kosten durch die unnötige Aufrechterhaltung des Grundbetriebs verursachen wird.
Die SVP lehnt diese neue Asylpolitik nach wie vor und grundsätzlich ab. Diese ist lediglich darauf ausgerichtet, die ständig wachsende Armutseinwanderung aus Nordafrika und dem Nahen Osten zu verwalten, ohne sie endlich zu stoppen. Die Leidtragenden sind die Steuerzahler und Gemeinden, welche nicht nur die ausser Kontrolle geratenen Fürsorgekosten tragen müssen, sondern bei Bedarf von Bundesbern auch gleich noch enteignet werden.