Vernehmlassung

Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die SVP Schweiz kann die Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 KLV in der vorliegenden Form nicht gutheissen. Die Fehlanreize zur Abgabe teurer Medikamente werden in beiden vorgeschlagenen Varianten sogar verschlimmert. Entgegen der bundesrätlichen Zielsetzung, die Apotheken als Grundversorger zu stärken, werden die kleineren Apotheken bis hin zur Existenzgefährdung belastet. Deren bisherigen Beiträge zu Einsparungen in der OKP wie auch ihre Vorschläge, wie richtige Anreize zur Erhöhung des Generikaanteils geschaffen werden können, dürfen nicht unbeachtet bleiben. Dass keine Abschätzung der Regulierungsfolgen (RFA) erfolgt sind, ist ein weiterer gewichtiger Grund für die SVP, diese isolierte Revision zurückzuweisen. Die Ziele des EDI werden von der SVP und der betroffenen Branche getragen. Es ist eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Ziele wirklich und zusammen mit den Apothekern, nicht gegen sie zu erreichen sucht.

Die SVP Schweiz begrüsst die Absicht der vorliegenden Vernehmlassung, bei der Abgabe von Arzneimitteln den Fehlanreiz zu beseitigen, teurere Medikamente zu verkaufen. Dieser Fehlanreiz sorgt bislang dafür, dass in der Schweiz der Anteil preiswerter Generika im europäischen Vergleich sehr tief liegt. Leider würden beide vorgeschlagenen Änderungsvarianten in der KLV den Fehlanreiz nicht beseitigen, sondern sogar verschlimmern.

Der Vernehmlassung ist die Erfolgsmeldung des BAG vom 2. November 2018 beigelegt, in welchem Umfang es die Preise von Medikamenten zu senken vermochte. Mitermöglicht wurde dies durch die Apotheken, die wiederkehrende Umsatzeinbussen davontrugen. Und sie bieten Lösungsvorschläge an, wie dem Fehlanreiz zur Abgabe von teureren Medikamenten entgegengewirkt werden kann. Doch weder ihre konkreten Vorschläge, noch ihre finanziellen Beitragsopfer an die bisherigen Medikamentenpreissenkungen wurden berücksichtigt. Obwohl die Anpassung der Vertriebsmargen die Apotheken in hohen Masse betrifft (Expertenbericht zu M23), wurden bei der Vernehmlassung nicht einmal alle ihre Verbände adressiert. Wie gedenkt der Bundesrat sein Ziel zu erreichen, die Rolle der Apotheken in der Grundversorgung zu stärken, wenn er gerade die Filialen im ländlichen Raum mit dieser Vorlage existentiell gefährdet?

Aus dem Bericht zur Vorlage ist nicht ersichtlich, ob eine Regulierungsfolgen-abschätzung (RFA) erfolgt ist. Eine RFA ist umso notwendiger, weil diese Vorlage sich selbst einen hohen Rechtfertigungsdruck schafft. In einer überarbeiteten Vernehmlassung muss eine RFA transparent enthalten sein. Sie hat auch auf zirkulierende Vorschläge gegen Therapieabbrüche einzugehen, die einen grossen Teil dazu beitragen, dass jährlich Medikamente im Wert von rund 800 Mio. Franken weggeworfen werden.

 
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