Anpassung von Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis
Vernehmlassungsantwort der SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI (SVP)
Bereits anlässlich der Vernehmlassung über die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis hat die SVP einen Marschhalt gefordert. Dies aufgrund der berech-tigten Bedenken eines Grossteils der Bevölkerung in Bezug auf die Sicherheitsdefizite der Biometrietechnik, welche nicht zuletzt im äusserst knappen Abstimmungsergebnis am 17. Mai 2009 zum Ausdruck kam, als die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Einführung des biometrischen Schweizerpasses mit nur 50.2 gegen 49.8 Prozent der Stimmen angenommen haben. Wissenschaftliche Tests haben eine mangelhafte „Chip“-Lesetechnik ergeben, welche eine ausreichende Sicherheit der Daten beim Transfer nicht garantieren kann. Angesichts der realen Gefahr, dass während des Le-sevorganges sensible Personenmerkmale wie Fingerabdrücke entwendet und für kri-minelle Zwecke missbraucht werden können, ist eine Fortsetzung der Biometrisierung von Ausweisen geradezu grobfahrlässig. Der Bundesrat hat bisher nicht aufgezeigt – und tut dies auch im Bericht zur vorliegenden Vernehmlassung nicht –, ob die Sicher-heitsdefizite in der Zwischenzeit behoben werden konnten. Solange von offizieller Sei-te keine entsprechenden Nachweise geliefert werden, kann die SVP solchen Biomet-rievorlagen nicht zustimmen.