Die SVP lehnt die unilaterale Aufhebung der von der Schweiz angewandten Industriezölle ab. Prinzipiell wird die Abschaffung von Zöllen begrüsst. Diese Abschaffung muss aber im Rahmen von bi- oder multilateralen Freihandelsabkommen erzielt werden, damit gleiche Bedingungen für Importe und Exporte realisiert werden. Nur so kann der Wohlfahrtsgewinn für die Schweizer Industrie und das Gewerbe maximiert werden.
Es ist unbestritten, dass Industriezölle das Schweizer Gewerbe und die Industrie gleich mehrfach belasten und eine unilaterale Abschaffung dieser Importzölle gewisse Vorteile bieten würde. Die durch eine unilaterale Abschaffung der Industriezölle erreichten Vorteile gilt es jedoch zu relativieren. Denn die Vorteile einer beidseitigen Abschaffung von Industriezöllen ist viel höher als die lediglich einseitige Abschaffung. Deshalb gilt es im Rahmen von Freihandelsabkommen bilaterale Zugeständnisse zu sichern, damit die Abschaffung der Zölle nicht nur für Schweizer Importe, sondern auch für die Schweizer Exporte zum Tragen kommt.
Die unilaterale Aufgabe der Industriezölle seitens der Schweiz wäre demzufolge eine unnötige Preisgabe eines wichtigen Verhandlungspfands. Importzölle mögen zwar an Wichtigkeit in Freihandelsabkommen zu Gunsten von technischen Handelshemmnissen eingebüsst haben; sie bleiben jedoch ein Trumpf jedes Verhandlungsführers. Zumal werden 365 Millionen CHF, oder 75% der Schweizer Zolleinnahmen, von Industriegütern mit Herkunft aus Ländern, mit welchen die Schweiz Freihandelsabkommen unterhält, erzielt. Dies lässt darauf schliessen, dass in den vergangenen Verhandlungen zu wenig Wert daraufgelegt wurde, Industriezölle zu senken, beziehungsweise diese abzuschaffen.
Etwa 180 Millionen CHF, der gesamthaft 500 Millionen CHF generierten Importzölle der Schweiz betreffen zudem Importe aus der EU. Mit der EU unterhält die Schweiz seit dem 1. Januar 1973 ein Freihandelsabkommen, wobei beide Seiten im Entwurf des Institutionellen Abkommens festhalten, dass eine Modernisierung des Freihandelsabkommen notwendig ist. Vorausgesetzt, die Schweiz lässt davon ab, die Industriezölle unilateral abzuschaffen, könnte die Schweiz in den erwähnten Neuverhandlungen strategisch wichtige Zugeständnisse von der EU erwirken.
Aus verhandlungstechnischer Position erscheint es deshalb nicht opportun, ohne Gegenleistungen die Wirtschaft anderer Staaten anzukurbeln, deren Exporte in die Schweiz zu erleichtern, ohne dafür eine Gegenleistung für die auf Export angewiesene Schweizer Wirtschaft zu erhalten.
Aus diesen Gründen darf das Begehren nach schnellen Verbesserungen der Rahmenbedingungen durch günstigere Einkaufspreise aus dem Ausland nicht in einem unüberlegten Schnellschuss enden.