Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ziel der Verordnung muss sein, dass einerseits der Post genügend Freiraum zur Sicherstellung der Grundversorgung gegeben wird…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ziel der Verordnung muss sein, dass einerseits der Post genügend Freiraum zur Sicherstellung der Grundversorgung gegeben wird, andererseits aber insbesondere auch die privaten Anbieter die geeigneten Rahmenbedingungen erhalten, um im Wettbewerb mit gleich langen Spiessen bestehen zu können. Diesen Anliegen wird der Entwurf jedoch nur teilweise gerecht.
Diverse Regelungen bleiben unklar bzw. lassen einen zu grossen Ermessensspielraum offen. Dies ist für eine Verordnung klar nicht befriedigend und birgt die Gefahr, dass die privaten Anbieter künftig sogar noch schlechter als heute dastehen. Im Endeffekt könnte dies dazu führen, dass die Post ihre bereits heute dominierende Marktstellung noch weiter ausbauen bzw. zementieren kann. Dies betrifft insbesondere den Nettokostenausgleich, mögliche Quersubventionierungen, Regelungen zum Entgelt beim Zugang zu Postfachanlagen sowie den Umgang mit Datensätzen.
Die SVP erwartet, dass die Verordnung diesbezüglich substantiell verbessert wird und den privaten Anbietern die notwendigen Instrumente zugesteht, die nötig sind, um im freien Wettbewerb bestehen zu können. Gelingt dies nicht, bleiben die im Gesetz vorhandenen Bestimmungen für einen fairen Wettbewerb blosse Makulatur.