Vernehmlassung

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und eines Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

Sowohl ein spontaner als auch ein automatischer Informationsaustausch widersprechen wichtigen Grundsätzen der Schweiz, wie dem Schutz der Privatsphäre oder einem auf Treu und Glauben aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Die beiden in der Vernehmlassung stehenden Vorlagen sind nicht im Interesse der Bürger. Zudem sind bezüglich der Praktikabilität des Datenaustauschs grösste Zweifel angebracht. Werden die Vorlagen umgesetzt, ist das Bankkundengeheimnis und damit die finanzielle Privatsphäre der Bürger gegenüber dem Ausland beendet. Die SVP hat immer betont, dass ein automatischer Informationsaustausch mit dem Ausland nicht in Frage kommt, solange sich nicht alle OECD- und G20-Staaten sowie alle wichtigen Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen. Es sind auch heute noch grösste Zweifel angebracht, dass dies in der Realität Tatsache wird. Die SVP nimmt aber ebenfalls zur Kenntnis, dass weder der Bundesrat, noch eine Mehrheit der politischen Akteure in unserem Land die Kraft aufbringen, für die Aufrechterhaltung des Bankkundengeheimnisses gegenüber dem Ausland zu kämpfen. Deshalb wird sich die SVP vorrangig darauf konzentrieren, die Privatsphäre und das Bankkundengeheimnis in der Schweiz zu erhalten. Diesbezüglich fehlt jedoch noch immer ein klares Bekenntnis des Bundesrates. Vielmehr lassen jüngste Vorlagen und Verlautbarungen vermuten, dass die Privatsphäre auch im Inland zur Disposition steht. Die SVP wird dies bekämpfen, unter anderem mit der Unterstützung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre».

Politische Einordnung der beiden Vorlagen

Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) geht es gemäss offizieller Darstellung darum, eine länderübergreifende Transparenz herzustellen, die verhindern soll, „dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann“. In Tat und Wahrheit geht es aber in erster Linie um eine Massnahme zur Maximierung des Steuersubstrats, mit der verschuldete Staatshaushalte entlastet werden sollen, nachdem Steuerzahler in vielen Ländern durch teilweise prohibitiv hohe Steuersätze „vertrieben“ wurden. In vielen Staaten dieser Welt gilt zwischen Bürger und Staat nicht das Prinzip von Treu und Glauben, sondern Regierungen nehmen sich das Recht, ihre Ausgaben – ob sie nun gerechtfertigt sind oder nicht – über Steuern und Abgaben zu finanzieren, wenn nötig mit repressiven Mitteln. Das schweizerische Verhältnis zwischen Bürger und Staat befindet sich nicht zuletzt wegen des Föderalismus und der direkten Demokratie auf einer ganz anderen Basis. Dazu haben sowohl der interkantonale Steuerwettbewerb als auch die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger in Steuerfragen beigetragen.

Als Standort mit einer vergleichsweise tiefen Verschuldung, guter Bonität und hoher steuerlicher Konkurrenzfähigkeit wurde die Schweiz – zusammen mit einigen anderen Standorten – zum Ziel von international koordinierten Interventionen im Steuerbereich, welche zum Ziel haben, möglichst viel Steuersubstrat in weniger konkurrenzfähige Standorte zu transferieren. Der AIA ist eines von vielen Instrumenten, die letztlich dieser Zielsetzung dienen. Obschon die Schweiz aus politischer Opportunität zwar aktiv an der Entwicklung des neuen Standards mitarbeitete, hat sie weder einen AIA angestrebt, noch ist sie aus steuerlichen Gründen selber daran interessiert. Dagegen haben viele andere Länder aus steuerlichen Gründen ein Interesse daran, einen AIA mit der Schweiz einzuführen.

Die SVP lehnt aus diesen Gründen und aufgrund weiterer Überlegungen, die im Folgenden dargelegt werden, die Einführung eines AIA grundsätzlich ab.

Sollte sich die Einführung eines AIA gegenüber dem Ausland nicht verhindern lassen – wonach es unter den derzeitigen politischen Verhältnissen aussieht – wird die SVP bei einer Umsetzung des Standards darauf beharren, dass:

  • die Schweiz sich mit anderen Ländern dafür einsetzt, dass sich alle wichtigen Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen
  • die Schweiz nicht vorauseilend den AIA einführt bzw. die Einführung mindestens gleichzeitig mit anderen Ländern erfolgen wird
  • Vertraulichkeit und Datenschutz sichergestellt sind
  • die Schweiz bei Verhandlungen mit einzelnen Ländern den AIA nur gewährt, wenn als Gegenleistung der Marktzugang zu deren Finanzmärkten nachhaltig gesichtert wird

AIA-Abkommen grundsätzlich nur dann mit anderen Ländern abgeschlossen werden, wenn:

  1. die ausgetauschten Daten gemäss dem Spezialitätenprinzip nur für Steuerzwecke verwendet werden
  2. alle wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen (inkl. z.B. Trusts, Stiftungen, British Virgin Islands oder Delaware-Konstrukte) identifiziert werden
  3. die Partnerstaaten angemessene Möglichkeiten für die Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit zur Verfügung stellen.

Bemerkungen zur Reziprozität

Sollten dereinst gegen den Willen der SVP Daten mit dem Ausland ausgetauscht werden, ist es aus unserer Sicht zentral, dass vorgängig der Umgang mit den vom Ausland gelieferten Steuerdaten von Schweizer Bürgern mit Auslandskonten innenpolitisch geklärt wird. Die SVP setzt sich hierbei auf den Standpunkt, dass die aus dem Ausland stammenden Daten nur bei einem begründeten Verdachtsfall auf Steuerbetrug verwendet werden dürfen. Wie bereits erwähnt, setzt die SVP voraus, dass die gelieferten Daten gemäss dem Spezialitätenprinzip ausschliesslich und grundsätzlich nur für Steuerzwecke verwendet und nicht zweckentfremdet werden dürfen. Darüber hinaus sollen die Daten zudem bei einer zentralen unabhängigen Stelle gelagert werden, da durch diese Massnahme der Datenschutz verbessert wird. Wir verlangen deshalb vom Bundesrat, diese Möglichkeit der Datenlagerung genauer zu prüfen und die entsprechenden Vor- und Nachteile darzulegen.

Bemerkungen zum spontanen Informationsaustausch

Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2013 das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Es enthält die materiell-rechtlichen Grundlagen für die Amtshilfe zwischen der Schweiz und den anderen Vertragsparteien. Das Übereinkommen definiert drei Möglichkeiten der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen: die Amtshilfe auf Ersuchen, die spontane Amtshilfe sowie den automatischen Informationsaustausch. Die Amtshilfe auf Ersuchen hat die Schweiz bereits in verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten vereinbart. Neu sind hingegen die Möglichkeiten zur spontanen Amtshilfe sowie der automatische Informationsaustausch.

Sowohl ein spontaner als auch ein automatischer Informationsaustausch werden von der SVP grundsätzlich abgelehnt.

Die Vorstellung, dass unsere Steuerbehörden „auffällige“ Konten spontan an Partnerstaaten melden sollen, ist für die SVP höchst befremdend. Erstens widersprächen solche Schnüffelpraktiken dem schweizerischen Verfassungsgrundsatz, nach dem die Bürger vor staatlicher Willkür geschützt sind und zwischen Staat und Bürger der Grundsatz von Treu und Glaube zu beachten ist. Zweitens würden wir mit einem spontanen Informationsaustausch ein bisher unbekanntes staatliches Denunziantentum einführen, das nicht im Interesse der Schweiz sein kann. Die Schweiz ist aus steuerlichen Gründen – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – nicht an einem spontanen Informationsaustausch interessiert, würde sich mit dessen Einführung jedoch zum Handlanger ausländischer Steuerbehörden machen und erst noch hohe Kosten schultern müssen: Die Eidgenössische Steuerverwaltung rechnet allein für die Umsetzung eines spontanen Informationsaustauschs mit 47 zusätzlichen Vollzeitstellen, die in den nächsten zwei Jahren geschaffen werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass ein spontaner Informationsaustausch nicht im Interesse der Schweiz liegt und daraus keine nennenswerten Gegenleistungen erwachsen werden, erscheinen uns diese Kosten äusserst fragwürdig.

Zudem würde vom Grundsatz, dass die Erfüllung der Steuerpflicht eine Sache zwischen dem Staat und dem Steuerpflichtigen ist, mit einem spontanen Informationsaustausch definitiv Abschied genommen.

Bemerkungen zum automatischen Informationsaustausch

Der AIA stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und damit in das Grundrecht der persönlichen Freiheit dar, wie es in der Bundesverfassung festgeschrieben ist.

Wir bezweifelt zudem stark die Praktikabilität des AIA. So ist beispielsweise nicht klar, ob die Reziprozität, auf welcher der AIA als eines der zentralen Elemente basieren soll, in der Realität auch eingehalten werden kann. Die SVP ist zudem der Ansicht, dass der AIA nach Modell 2, wie er in der Vorlage vorgeschlagen wird, EDV-technisch und organisatorisch weder von den Banken in den rund 100 unterzeichnenden Ländern, noch deren Steuerbehörden bis ins Jahr 2017/18 umgesetzt werden kann und wird. Weiter gehen wir davon aus, dass die von den zustimmenden Ländern allenfalls gelieferten Steuerinformationen unvollständig oder nicht auswertbar sein werden. Die Schweiz selber würde den gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard (GMS) zwar erfüllen können, obwohl dieser massiv überdimensioniert ist und aus Sicht der SVP noch stark vereinfacht werden müsste. Jedoch wäre der Realisierungsaufwand für die Banken auch nach einer Entschlackung des GMS nach wie vor exzessiv.

Weiter kann die SVP nicht nachvollziehen, weshalb der Bundesrat in seiner Vorlage nur das „Modell 2“ behandelt und auf eine Gegenüberstellung beider möglicher Modelle (1 und 2) verzichtet. Da das Modell 1 in vielen Fällen effektiver und effizienter wäre, ist für uns der Verzicht auf die Darlegung von Modell 1 nicht nachvollziehbar. Die SVP fordert den Bundesrat auf, dieses Modell noch genauer zu prüfen und die entsprechenden Vor- und Nachteile darzulegen.

Abschliessende Bemerkungen

Für die SVP ist der Schutz der Privatsphäre zentral. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Bankkundengeheimnis im Inland auch in Zukunft Bestand hat. Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen weiterhin in ihrer finanziellen Privatsphäre geschützt werden, wenn sie ihr Konto in der Schweiz führen. Wir fordern vom Bundesrat, dass die eingereichte und bei der Bundeskanzlei hängige Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» rasch zur Abstimmung gebracht wird, damit Volk und Stände in diesem Punkt baldmöglichst Klarheit schaffen können.

Wir erlauben uns zudem abschliessend darauf hinzuweisen, dass die SVP die offizielle Zielsetzung der OECD/G20, der Herstellung von Steuertransparenz, zumindest anzweifelt. Wäre die OECD/G20 wirklich an Steuerehrlichkeit interessiert, hätte man diese einfacher, schneller und kostengünstiger über eine Quellensteuer mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer) erzielen können. Die Abgeltungssteuer ist ein bewährtes System, das auch die Vergangenheit regelt. Der AIA-Standard hingegen wird kompliziert, ineffizient und äusserst kostspielig, eignet sich jedoch hervorragend, um an Millionen von Kontendaten zu gelangen. Wir erachten es deshalb als nicht unwahrscheinlich, dass einige AIA-Partnerstaaten zur Sanierung ihrer leeren Staatskassen dereinst eine einmalige hohe Vermögenssteuer bzw. eine eigentliche „Enteignungssteuer“ auf sämtliche Auslandskonten ihrer Bürger erheben werden.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden