Vernehmlassung

Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022

Die SVP bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme betreffend Beiträge des Bundes für die Olympischen Winterspiele 2022. Wir sind jedoch nicht bereit, uns in einer derart kurzen Frist von…

Die SVP bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme betreffend Beiträge des Bundes für die Olympischen Winterspiele 2022. Wir sind jedoch nicht bereit, uns in einer derart kurzen Frist von rund 10 Tagen zu einer Vorlage dieser Tragweite – es geht faktisch immerhin um zusätzliche Bundesausgaben von rund einer Milliarde Franken – materiell zu äussern. Eine vertiefte Auseinandersetzung und eine Konsolidierung der Position sind in dieser kurzen Frist nicht möglich.

Unser Verzicht auf eine Stellungnahme zur Vorlage ist nicht als Ablehnung derselben zu verstehen. Wir möchten an dieser Stelle vielmehr unsere Kritik an der Art und Weise der Durchführung von Vernehmlassungen durch den Bundesrat und die Verwaltung wiederholen. Immer häufiger kommen verkürzte, konferenzielle oder dringliche Verfahren zur Anwendung, so z.B. bei der Vernehmlassung bezüglich der Verordnung über den Bau von Zweitwohnungen, bei jener zum Vertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, oder bei der Steuerung der Zulassung der Spezialärzte, wo zwischen dem Beschluss des Bundesrates und der konferenziellen Vernehmlassung wiederum nur wenige Tage vorgesehen sind. Der Trend zu kurzfristig anberaumten Verfahren wirft Fragen bezüglich der Planung und der vorausschauenden Führung durch den Bundesrat und die Departemente auf.

Dass diese Kritik nicht unbegründet ist, zeigen auch der Bericht und die Empfehlungen der GPK zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes aus dem Jahr 2010. In der Herbstsession 2012 hat die SVP im Nationalrat deshalb auch eine Motion (12.3759) zur Umsetzung dieser Empfehlungen eingereicht. Namentlich fordern wir darin unter anderem die Abschaffung konferenzieller Verfahren und eine Begründungspflicht bei verkürzten Antwortfristen. Auch im parlamentarischen Entscheidungsprozess werden immer häufiger, insbesondere bei aussen- und finanzpolitischen Geschäften, reguläre Abläufe missachtet. Auch dies erachten wir als inakzeptabel.

Wir fordern den Bundesrat auf, auch im hier vorliegenden Fall die in Art. 7 VlG vorgesehene Frist einzuhalten und das Verfahren dementsprechend ab dem heutigen Datum um drei Monate zu verlängern, damit alle Adressaten die Möglichkeit einer fundierten Beurteilung erhalten.

 
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