Vernehmlassung

Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“

Die SVP lehnt die Schaffung einer Kontrollkommission zur Überwachung der Durchsetzung der formellen Steuerharmonisierung entschieden ab. Eine solche Kommission würde erheblich in die…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Vorbemerkung:
Der vorliegende Fragenkatalog ist wenig zielführend. Daher verzichtet die SVP auf eine Beantwortung der Fragen und verweist stattdessen auf die untenstehenden Ausführungen. Wir weisen zum wiederholten Male darauf hin, dass das Vernehmlassungsverfahren i. S. v. Art. 147 BV frei und ohne Einschränkung durch gezielt gewählte Fragestellungen seitens der Urheber der Vernehmlassung durchgeführt werden muss.

Die SVP lehnt die Schaffung einer Kontrollkommission zur Überwachung der Durchsetzung der formellen Steuerharmonisierung entschieden ab. Eine solche Kommission würde erheblich in die Organisationsautonomie der Kantone eingreifen. Entgegen den in der Vernehmlassungsvorlage gemachten Ausführungen, führt die Schaffung der Kontrollkommission nicht nur zu einer besseren Durchsetzung der formellen Steuerharmonisierung, sondern auch zu einer verschärften materiellen Steuerharmonisierung. Eine materielle Steuerharmonisierung lehnt die SVP ganz klar ab. Der Vollzug der Steuerharmonisierungsgesetzgebung ist alleinige Sache der Kantone. Der Bund hat sich auf die Grundsatzgesetzgebung zu beschränken. Bei der vorgeschlagenen Kommission handelt es sich um eine rein fiskalisch motivierte Aufblähung der Steuerbürokratie. Ausserdem müssen langwierige und kostspielige Rechtsverfahren befürchtet werden. Die verursachten Gesamtkosten der Kontrollkommission wären höher, als deren eingebrachte Mittel. Die vorgeschlagene Kontrollkommission ist ein typisches Beispiel von übertriebenem staatlichen Aktivismus, welcher ausser Mehrkosten nichts bringt. Keine direkt betroffene Partei wünscht eine solche Kommission.

Die Einführung einer Kontrollkommission stellt einen unhaltbaren Eingriff in das System des schweizerischen Finanzföderalismus dar. Aus Angst vor allenfalls entgangenen Steuereinnahmen möchte die ESTV die formelle Steuerharmonisierung so stark formalisieren, dass sie in der konsequenten Weiterentwicklung die Züge einer materiellen Steuerharmonisierung annehmen würde. Eine solche Entwicklung ist nicht zu tolerieren. Die bisherige Steuerharmonisierungsgesetzgebung erfüllt ihren Zweck. Es bestehen mit der Steuerharmonisierungsbeschwerde genügend Rechtsmittel, um der Steuerharmonisierung zum Durchbruch zu verhelfen. Wie das Beispiel der Festsetzung des Eigenmietwerts im Kanton Baselland zeigt, kann das Bundesgericht wirksam auf den kantonalen Vollzug des StHG Einfluss nehmen.

Die neue Konstruktion einer Kontrollkommission stellt wichtige Elemente des schweizerischen Bundesstaates, wie etwa den Föderalismus oder die Bundestreue der Kantone in Frage. Neu soll eine Kommission unter Führung von Angestellten der ESTV über den Vollzug der kantonalen Steuergesetze wachen. Die Kantone werden ihrer Autonomie beraubt und durch die direkte Bundesaufsicht unter Druck gesetzt. Die konkrete Ausgestaltung der Kommission bestätigt die fiskalischen Motive.

Der Kommission fehlt überdies die demokratische Legitimation. Zudem ist sie unter Federführung des Bundes, was in Bezug auf den kantonalen Steuervollzug sehr störend ist. Schliesslich erweckt die administrative Angliederung der Kommission an die Steuerverwaltung erst recht den Eindruck, dass fiskalische Interessen eine zentrale Rolle für die Schaffung der Kommission spielen. Die selbstständige Kompetenz tätig zu werden, ist ebenfalls sehr gefährlich. Damit wird einer unkontrollierbaren Aufblähung der Verwaltungstätigkeit eine rechtliche Grundlage verpasst! Zudem werden auch die kantonalen Steuerverwaltungen durch die Kontrolltätigkeit der Kommission mit erheblichem Mehraufwand belastet. Schliesslich werden die ohnehin schon genügend belasteten Gerichte mit neuen hoch spezifischen Detailprozessen belastet, welche die Kosten der Rechtsprechung in die Höhe schnellen lassen. All dies steht in keinerlei Verhältnis zu den geringfügig höher eintreffenden Steuermitteln.

Mit dem neuen Konstrukt der Kontrollkommission droht die Vorlage überdies die schleichende Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zu verstärken. Damit entsteht die Gefahr, dass das Bundesgericht noch mehr in politische Fragen und in die kantonalen Hoheiten eingreift. Dies ist äusserst störend, hat sich doch der Schweizer Souverän wiederholt und mit guten Gründen gegen die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ausgesprochen.

Mit der neuen Kontrollkommission werden, entgegen den Versprechungen des damaligen Finanzministers Villiger „Bundestruppen zur Durchsetzung des StHG“ geschickt! Eine solche Praxis kann in unserem föderalistischen Bundesstaat nicht toleriert werden. Die Kommission wird von keiner direkt beteiligten Partei gewünscht und dient einzig dazu, die fiskalischen Interessen des Bundes durchzusetzen. Dafür werden erhebliche Einschränkungen der kantonalen Autonomie in Kauf genommen. Es ist ausserdem sehr wahrscheinlich, dass die Mehrkosten ein Vielfaches der aufgeführten 500’000 Fr. pro Jahr übersteigen werden, da lediglich die Kosten im Finanzdepartement mitgerechnet und selbst diese konservativ angesetzt sind. Es müssen aber noch die höheren Kosten der Gerichtsverfahren, der Mehraufwand in den kantonalen Verwaltungen sowie die grösseren Auflagen und Datenerhebungspflichten der Kantone in Betracht gezogen werden. £

Die vorgeschlagene Kommission führt zu höheren Kosten, einer stärkeren materiellen Steuerharmonisierung sowie zu einer ausufernden Steuerbürokratie. Daher lehnt sie die SVP entschieden ab.

 
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