Vernehmlassung

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019

Die gebetsmühlenartige Aufzählung von Schlagworten wie beispielsweise Globalisierung, Digitalisierung, Individualisierung, Urbanisierung oder Kreativwirtschaft reicht aus Sicht der SVP nicht aus, die nun vorgeschlagene Ausweitung und den Ausbau der Kulturfördertätigkeit des Bundes zu begründen.

Die gebetsmühlenartige Aufzählung von Schlagworten wie beispielsweise Globalisierung, Digitalisierung, Individualisierung, Urbanisierung oder Kreativwirtschaft reicht aus Sicht der SVP nicht aus, die nun vorgeschlagene Ausweitung und den Ausbau der Kulturfördertätigkeit des Bundes zu begründen. Eine weitere Zentralisierung der Kulturpolitik im Rahmen einer „Nationalen Kulturpolitik“ widerspricht der Verfassung und ein Ausgabenwachstum von 18% auf 895 Millionen Franken ist ein Affront gegenüber dem Steuerzahler und in keiner Weise zu rechtfertigen. Die SVP verlangt in der Kulturpolitik die strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, denn der Bund darf nur ergänzend zu den Gemeinden und Kantonen tätig sein. Die Kulturbürokratie des Bundes darf folglich keine weiteren Kompetenzen und Finanzmittel erhalten. Stattdessen ist eine Straffung der Organe, Institutionen, Budgets und Aufgaben angezeigt. Die Kulturbotschaft ist somit entschieden abzulehnen.

Mit einer „Nationalen Kulturpolitik“ will der Bund die Inhalte der städtischen und kantonalen Kulturpolitik „aufeinander abstimmen“ und der Förderpolitik aller Ebenen „Konturen verleihen“. Dies bedeutet eine Vereinheitlichung und zentrale Einflussnahme auf die föderalistische Kulturförderung. Diese schleichende Untergrabung des Föderalismus darf nicht hingenommen werden und widerspricht der Verfassung. In Art. 69 Abs. 1 der Bundesverfassung steht: „Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.“ Diese Zentralisierung wird zudem flankiert durch ein ungeheuerliches Ausgabenwachstum von 18%. 895 Millionen, d.h. inzwischen annähernd eine Milliarde Franken soll die neue Förderpolitik kosten. Mit einem Budgettrick, bei welchem in der Vorperiode der Nachtragskredit einberechnet wurde, wollte der Bund das Ausgabenwachstum beschönigen. Es wären dann „nur“ 14% Wachstum. Da aber davon ausgegangen werden kann und muss, dass auch zu diesem Programm Nachtragskredite gesprochen werden, ist diese Rechnung nicht ehrlich. Die SVP lehnt dieses Ausgabenwachstum ab und fordert den Bundesrat auf, auf eine „Nationale Kulturpolitik“ zu verzichten.

Für die SVP gibt es weitere Gründe, weshalb die ganze Kulturbotschaft abzulehnen ist. Realitäts- und volksfern sollen mit der geplanten Kulturförderpolitik  in noch grösserem Ausmass Festivals und Veranstaltungen, Zeitschriften und Institutionen unterstützt werden, weil sie ansonsten offenbar nicht überleben würden, da offensichtlich kein öffentliches Interesse an deren Aktivitäten besteht. Die SVP Schweiz geht von urteilsfähigen Bürgern und Konsumenten aus. Ein immer grösseres Angebot –auch ein Kulturangebot-, welches bei diesen mündigen Individuen nicht gefragt ist, sollte nicht auf Kosten der Allgemeinheit, welche offensichtlich kein Gefallen an diesem Angebot hat, am Leben erhalten werden. Diese Förderpolitik zeigt den elitären Dünkel der Kulturfunktionäre des Bundes exemplarisch auf. Es stellt sich berechtigterweise die Frage, ob hier der Staat nicht am Volk vorbei mit Steuergeldern Kultur produziert?

Die SVP wünscht sich im Bereich der Kultur in Anbetracht der fehlenden Mittel ein Konzept, welches die Förderung und Wertschätzung von Kultur ohne finanziellen Mehraufwand für die Steuerzahler beinhalten würde. So sollten zum Beispiel die gezielte Förderung und massive steuerliche Begünstigung bzw. Steuerbefreiung von privaten Kulturstiftungen und Spenden sowie gesetzliche Erleichterungen zur Errichtung von Stiftungen angedacht werden. Ausserdem steht die SVP für die Volkskultur in Vereinen und privaten Strukturen ein, welche nicht vom Staat abhängig sind, sondern aus persönlicher Initiative in Eigenverantwortung lokale und nationale Kultur von Bürgern für Bürger schafft. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Kulturschaffenden sollte im Zentrum stehen. Abhängigkeit vom Staat und von Steuergeldern schadet da nur.

Die SVP lehnt neue Kompetenzen und somit neue Förderbestimmungen im KFG, beispielsweise Art. 9a ab. Zugang zur Kultur sollte weiter durch Freiwilligkeit geprägt sein und nicht staatlich gelenkt werden. Weitere Fördertätigkeiten unter den Stichworten Minderheitenschutz und kulturelle Teilhabe führen zudem zu einer unguten Verschmelzung von Sozial- und Kulturpolitik. Die SVP warnt denn auch vor der Vermischung zwischen Bildungs- und Kulturpolitik. Gerade bei der musikalischen Bildung oder Leseförderung sollte die Wahrung des Föderalismus, d.h. die Wahrung der Bildungsautonomie und -verantwortung der Kantone im Vordergrund stehen. Des Weiteren zeigen die Bestrebungen im Bereich Jugend und Musik, dass eine nicht vom neuen Verfassungsartikel ableitbare Fusion von Sozial-, Bildungs- und Kulturpolitik vorangetrieben wird. Einer hierbei nicht nötigen und nicht explizit geforderten Zentralisierung kann die SVP nicht zustimmen. Dafür sollte umso mehr die Zusammenarbeit mit den Laienmusikverbände verbessert werden, aber ohne eine neue Anspruchsmentalität und Begehrlichkeiten zu wecken. Das Laienmusikwesen soll weiterhin ehrenamtlich funktionieren und nicht auch noch vom Steuertropf abhängig werden. Probleme bei den Musikhochschulen sollten entweder durch höhere Studiengebühren für oder durch Höchstzahlen an Bildungsausländer gelöst werden, da nur noch rund die Hälfte der Studenten Schweizer sind. Dies ist aber grundsätzlich Sache der Kantone.

Obwohl die Zusammenarbeit zwischen Kultur, Industrie, Wirtschaft und Innovation verlockend klingt, steht auch hier eine eigentümliche Vermengung von verschiedenen Politikbereichen zur Debatte. Es scheint, dass zur Rechtfertigung der Kulturförderung immer mehr sozial-, bildungs- und wirtschaftspolitische Argumente herhalten müssen.  Der Bereich Innovationsförderung wird und sollte weiterhin durch das SBFI abgedeckt und nicht mit der Kulturpolitik angereichert werden. Weitere Schlagworte wie Kulturunternehmen, Kreativwirtschaft und Kreativbranchen sind pathetisch und Augenwischerei. Es ist leider zu beobachten, dass im Bereich der Kulturpolitik – auch auf internationaler Ebene – immer mehr wirtschaftliche und wissenschaftliche Begriffe benutzt werden, was dem Anliegen der Kulturförderung eine liberale und marktwirtschaftliche Note verleihen soll. Wenn es sich aber um Wirtschaft handelt, braucht es keine staatliche Förderung, sondern wirtschaftsliberale Rahmenbedingungen und das heisst im Wesentlichen: weniger Staat. Unternehmen und Institutionen beispielsweise im Bereich Mode, Grafik, Kommunikation, Innenarchitektur, Verlagswesen oder Zeitschriften sollen sich vor dem Publikum und auf dem Markt behaupten.

Wie in der Botschaft erwähnt, strebt der Bundesrat immer noch den Anschluss an das EU-Bürokratiemonster „Kreatives Europa“ an. "Kreatives Europa“ ist das EU-Rahmenprogramm für die Kultur und die Kreativwirtschaft in Europa 2014-2020. Es ist ein milliardenteures Prestigeprojekt der Brüsseler Bürokratie. Es führt die Vorgängerprogramme Kultur (2007-2013), MEDIA (2007-2013) und MEDIA Mundus (2011-2013) zusammen und schafft einen neuen Finanzierungstopf für Kulturszene. Damit sollen europaweit 250‘000 Kulturschaffende, 2‘000 Kinos, 800 Filme und 4‘500 Buchübersetzungen finanziell unterstützt werden. Diese zentralistische Förderpolitik ist der Gipfel der  Staatskultur. Das Ziel scheint, dass immer mehr Kulturschaffende vom Staat abhängig werden sollen. Die SVP wehrt sich gegen die geldverschwenderische, bürger- und wirtschaftsferne Teilnahme an diesem EU-Kulturprogramm. Zudem dürfen die teilweise sehr fragwürdigen Auslandaktivitäten von Pro Helvetia keinesfalls verstärkt werden. Denn die heimische traditionelle Kultur soll gegenüber internationaler und bürgerferner Prestigekultur bevorzugt werden.

Wissenschaftlich und wirtschaftlich anmutende Schlagworte, sowie die künstliche Vermischung von Kulturpolitik und anderen Politikbereichen, wie Aussen-, Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik täuschen nicht über die Tatsache hinweg, dass die Kulturbürokratie des Bundes seine Kompetenzen und seinen Zugriff auf beschränkte Steuergelder über alle Massen vorantreiben will. Diesen Bestrebungen ist mit aller Deutlichkeit Einhalt zu gebieten.

 
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