Vernehmlassung

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 zur Einführung der…

Die SVP hat die Einführung des biometrischen Passes abgelehnt. Anlässlich der Volksabstimmung haben die Stimmberechtigten der Vorlage zugestimmt. Dieser Entscheid ist zu respektieren. Allerdings…

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 zur Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP hat die Einführung des biometrischen Passes abgelehnt. Anlässlich der Volksabstimmung haben die Stimmberechtigten der Vorlage zugestimmt. Dieser Entscheid ist zu respektieren. Allerdings war das Abstimmungsresultat äusserst knapp und von vielen Bedenken geprägt. Die SVP fordert deshalb einen Marschhalt bei der „Biometrisierung“ der Ausweise und die Berücksichtigung der Kommissionsinitiative der SPK, um den berechtigten Bedenken eines Grossteils der Bevölkerung in Bezug auf die Sicherheitsdefizite der Biometrietechnik Rechnung zu tragen. Diese Forderung betrifft sowohl den Schweizerpass als auch den hier in der Vernehmlassung befindlichen Ausländerausweis.

Die SVP hat die Einführung des biometrischen Schweizerpasses abgelehnt. Anlässlich der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieser Frage jedoch zugestimmt, wenn auch mit 50.2 Prozent gegen 49.8 Prozent der Stimmen äusserst knapp. Die SVP respektiert den Ausgang der Abstimmung. Das knappe Ergebnis des Urnengangs war indes Ausdruck einer grossen Verunsicherung, die sich vor allem auf drei Problemfelder konzentrierte: Die weit verbreitete Skepsis galt erstens der, bei wissenschaftlichen Tests festgestellten, mangelhaften „Chip“-Lesetechnik, welche eine ausreichende Sicherheit der Daten beim Transfer nicht garantieren kann; zweitens einer auch bei der vorliegenden Schengen-Umsetzung vorgesehenen Speicherung der Chip-Daten in einer vor Hacker-Angriffen ebenfalls nicht sicheren Datenbank; und drittens der drohenden Ausweitung des Biometriezwanges auf weitere Ausweisdokumente.

Angesichts der Probleme bei der Abschirmung des Lesevorgangs, der nicht garantierbaren Dechiffrierfestigkeit des Chips und der damit verbundenen Gefahr, dass sensible Personenmerkmale wie Fingerabdrücke entwendet und für kriminelle Zwecke missbraucht werden können, fordert die SVP einen sofortigen Marschhalt. Unabhängig davon, ob es sich um Schweizerpässe oder Ausländerausweise handelt, ist die „Biometrisierung“ von Ausweisdokumenten solange auszusetzen, bis die Sicherheitsprobleme bei der Biometrietechnik behoben sind. Zudem verlangt die SVP die Berücksichtigung einer Kommissionsinitiative der SPK, welche auf Anregung der SVP die Speicherung jener sensiblen Personendaten in einer für gewiefte Computer-Hacker besonders attraktiven zusätzlichen Datenbank unterbinden soll. Nur so kann den berechtigten Bedenken eines Grossteils der Bevölkerung angemessen Rechnung getragen werden.

Der von der SVP geforderte Marschhalt verhindert ein überstürztes Vorgehen und trägt den berechtigten Befürchtungen der Bevölkerung Rechnung. Aus diesem Grund ist er sowohl für Schweizerpässe wie Ausländerausweise vorzusehen.

 

 
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