Der Bund ist verfassungsmässig dazu befugt, seine zwei Haupteinnahmequellen Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer bis Ende des Jahres 2020 zu erheben.
Der Bund ist verfassungsmässig dazu befugt, seine zwei Haupteinnahmequellen Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer bis Ende des Jahres 2020 zu erheben. Durch die zeitliche Befristung wird der Bund angehalten, Volk und Ständen in regelmässigen Abständen eine neue Finanzordnung vorzulegen und damit eine neue Befristung zu beantragen. Politik und Volk entstehen dadurch die Möglichkeit, in längeren, aber regelmässigen Abständen über staats- und finanzpolitische Grundsatzfragen zu diskutieren, was im Sinne einer massvollen Finanz- und Steuerpolitik von grundlegender Bedeutung ist. Wenn es nach dem Willen des Bundesrats geht, soll dieser Grundsatz nun aber abgeschafft werden. Mit einem Bundesbeschluss soll die aktuelle zeitliche Befristung aufgehoben und die Erhebung der Steuern alsdann für immer erfolgen. Die SVP ist der Ansicht, dass eine Aufhebung der Befristung und eine dauerhafte Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer nicht im Interesse der Steuerzahlenden wären. Deshalb lehnt die SVP die Finanzordnung 2021 ab und fordert eine Fortsetzung der befristeten Erhebung.
Die direkte Bundessteuer (DBST) wurde vom Bundesrat im Jahre 1940 notrechtlich als Kriegssteuer, der sogenannten Wehrsteuer, eingeführt und 1958 in der Bundesverfassung verankert. Die eigentlich „provisorische“ Wehrsteuer wurde damit in eine dauerhafte Steuer umgewandelt. 1982 schliesslich wurde die Wehrsteuer in direkte Bundessteuer umbenannt. Heute trägt die DBST 28 Prozent (17,9 Milliarden) der Bundeseinnahmen bei.
Im Gegensatz dazu hatte die Mehrwertsteuer (MWST) nie provisorischen Charakter. Im Jahre 1941 wurde die Warenumsatzsteuer eingeführt. 1995 wurde die Warenumsatzsteuer durch die heutige MWST abgelöst. Heute trägt die MWST 35 Prozent (22,6 Milliarden) der Bundeseinnahmen bei.
Befristung als wichtiges Disziplinierungselement
Gemessen an der fiskalischen Bedeutung dieser beiden Haupteinnahmequellen für die Finanzierung der Staatstätigkeit trifft es zwar zu, dass deren grundsätzliche Erhebung derzeit nicht zur Disposition steht. Dies stellt aus Sicht der SVP jedoch keinen Grund dar, auf eine Befristung zu verzichten. Volk und Stände müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, in längeren, aber regelmässigen Abständen über steuer- und finanzpolitische Grundsatzfragen zu diskutieren. Hinzu kommt, dass seit 1959 bereits drei Anläufe zur Aufhebung der Befristung an der Urne gescheitert sind. Dieser Druck durch Volk und Stände ist einerseits notwendig, um sowohl die MWST als auch die DBST auf einem einigermassen vernünftigen Niveau zu halten und die Behörden zu einem massvollen Mitteleinsatz anzuhalten.
Andererseits stellt die Aufrechterhaltung der Befristung sicher, dass sich bei jeder neuen Finanzordnung die Möglichkeit bietet, das Steuersystem auf seine Tauglichkeit und Zukunftsfähigkeit zu prüfen. Gerade mit Blick auf ein sich rasch veränderndes Steuerumfeld im internationalen Kontext, sollte diese Möglichkeit beibehalten werden.
Bund färbt die aktuelle Situation schön
Der erläuternde Bericht attestiert der Schweiz für natürliche Personen eine im Vergleich der OECD-Länder i.d.R. unterdurchschnittliche Steuerbelastung, selbst dann, wenn in der durchschnittlichen Abgabenbelastung in der Schweiz auch die Ausgaben für die Krankenversicherungsprämien sowie für die zweite Säule berücksichtigt werden. Damit suggeriert der Bundesrat, dass beim Schweizer Steuersystem alles in bester Ordnung sei und man deshalb wie bisher weitermachen kann, einfach ohne die aus Sicht des Bundesrates störende Terminierung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer.
Dieses vom Bundesrat vermittelte Bild ist zumindest schöngefärbt. Unter Einbezug sämtlicher Abgaben wies die Schweiz 2013 eine Fiskalquote von 39,6 Prozent auf – ein Wert, der 12,5 Prozentpunkte über der von der OECD ausgewiesenen Fiskalquote lag. Mit diesem Wert liegt die Schweiz deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 34,1 Prozent und rangiert im hinteren Mittelfeld.
Auch bei der dynamischen Betrachtung erreicht die Schweiz hohe Werte. Zwischen 1990 und 2013 nahm unsere Fiskalquote stärker zu als der OECD-Schnitt. Wir weisen deshalb explizit darauf hin, dass sich die Situation beim schweizerischen Steuersystem insgesamt bedeutend weniger vorteilhaft darstellt, als uns dies der Bundesrat glauben machen will.
Für die SVP ist damit klar, dass sämtliche Instrumente, welche die Staatstätigkeit begrenzen können, weitergeführt werden müssen. Nebst der Schuldenbremse und den weiterhin in der Bundesverfassung verankerten Höchstsätzen für die MWST und DBST ist für die SVP somit auch deren zeitliche Befristung unter allen Umständen zu erhalten. Die neue Finanzordnung 2021 wird von uns deshalb abgelehnt.