Die SVP lehnt die Volksinitiative (Velo-Initiative) und den vorliegenden Gegenentwurf entschieden ab. Fuss- und Wanderwege sind explizit von Velowegen zu trennen – auch in der Bundesverfassung.
Unser Tourismus lebt wesentlich von den weltweit schönsten Wanderwegen. Insofern sind Fuss- und Wanderwege in der Verfassung durchaus von Bedeutung, nicht jedoch Velowege. Die Initiative, wie auch der Gegenentwurf, greifen hingegen fundamental in die Hoheit der Gemeinden und Kantone ein, welche sich bislang hervorragend um den Veloverkehr gekümmert haben. Neue Aufgaben für den Bund oder gar eine weitere finanzielle Förderpflicht, sind in diesem Bereich nicht angezeigt (auch nicht durch eine Kann-Formulierung).
Die SVP lehnt die fachliche, koordinierende und finanzielle Unterstützung der Kantone und Gemeinden durch den Bund grundsätzlich ab. Die Erstellung und der Betrieb von Velowegen sind klar bei den Kantonen und Gemeinden angesiedelt. Auch dies ist ein Bereich unseres föderalen Systems, welcher sich bewährt hat. Daneben verteuert eine neue Bundesaufgabe das System an sich. Die zusätzlichen Mehrkosten können noch gar nicht richtig abgeschätzt werden – eines ist jedoch bereits heute sicher: es wird klar teurer.
So genannte «Informationsmassnahmen» zu Gunsten von Velowegen lehnt die SVP dezidiert ab. Damit würde ein weiteres Fass ohne Boden geschaffen. Es kann und darf nicht sein, dass der Bund Steuergelder ausgibt, um damit etwa Freizeit-Veloverkehr zu fördern oder gar Massnahmen privater Fachorganisationen zu bezahlen. Dass in der Schweiz – offenbar mindestens aus Sicht des Bundes – vergleichsweise wenig Velo gefahren wird, liegt nicht an mangelnder Kommunikation oder den kurzen Distanzen, sondern schlicht an der Topografie des Landes. Und die lässt sich auch mit Millionen Franken für PR-Kampagnen nicht glätten.
Die verkehrspolitischen Ziele des Bundesrats, wie etwa die Bewältigung von Verkehrsspitzen beim öffentlichen und individuellen motorisierten Verkehr durch den Umstieg auf das Velo, sind nicht nur illusorisch, sie entbehren auch jeglicher sachlichen Grundlage. Die besagten Verkehrsspitzen im Arbeitsverkehr finden hauptsächlich in den Städten (Gemeindeautonomie) und auf den Autobahnen oder Intercity-Bahnverbindungen (z.B. Zürich-Bern) statt. Pendler auf diesen Strecken werden wohl kaum aufs Velo umsteigen. Somit bleibt die Vorlage zu grossen Teilen ein Projekt für den Freizeitverkehr und für sportliche Betätigungen einer kleinen Minderheit.
Die SVP lehnt auch die schönfärberische Darstellung ab, wonach Veloverkehr «durchwegs positiv, emissionsfrei, ressourcenschonend und für alle ohne grosse Einschränkungen verfügbar» sei. Gerade auf Fuss- und Wanderwegen werden Velofahrer zunehmend zu einem Ärgernis. Velos sind Fahrzeuge und deshalb strikte von Fuss- oder Wanderwegen zu trennen.
Hingegen erachtet es die SVP als richtig, dass der Bund Rücksicht auf bestehende Velowege nimmt – eine Ersatzpflicht bei Aufhebung jedoch wird abgelehnt. Dies, nicht zuletzt deshalb, weil Velowege kantonale und kommunale Angelegenheiten sind und bleiben sollen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wir die Velo-Initiative klar ablehnen. Ihr ist weder ein direkter Gegenvorschlag, noch ein indirekter Gegenentwurf gegenüber zu stellen. Artikel 88 der Bundesverfassung ist unverändert beizubehalten.
Für zusätzliche Informationen verweisen wir auf unsere Antworten im beiliegenden Fragebogen.