Vernehmlassung

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Der Gegenstand der Vernehmlassung bildende Erlassentwurf beantragt einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbau von 250 Millionen Franken. Die SVP lehnt diese Aufstockung klar ab.

Grundsätzlich erachtet es die SVP als nicht angebracht, dass der Bund sich konkret am gemeinnützigen Wohnungsbau beteiligt. In unserem föderalen Staat sollte dies wenn überhaupt, dann keine Bundesaufgabe, sondern Sache der Gemeinden und Kantone sein. Der Bund hat sich lediglich auf die Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beschränken, damit die Gemeinden und Kantone die verfassungsmässige Wohnungspolitik bedarfsgerecht fördern können.

Weiter gibt es gesamtschweizerisch betrachtet keinen Angebotsmangel von Wohnraum, welcher eine Aufstockung des Fonds de Roulement rechtfertigen würde. Im Gegenteil hat sich die Leerwohnungsziffer seit dem Tiefstand im Jahr 2009 (0,90 Prozent) kontinuierlich erhöht und lag 2016 bei 1,30 Prozent. Die Mietpreise sind im selben Zeitraum nur marginal angestiegen.

Aus diesen Gründen müsste der Fonds de Roulement aus Sicht der SVP vielmehr aufgelöst und nicht nochmals erhöht werden. Darüber hinaus stellt sich für die SVP die grundsätzliche Frage nach dem Sinn und Zweck einer eigenständigen Einheit innerhalb der Bundesverwaltung in Form des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO). Die SVP wird im Rahmen der nächsten Budgetdebatte deshalb prüfen, ob das BWO ersatzlos aufgehoben, oder seine finanziellen Mittel gekürzt werden können. 

 
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