Vernehmlassung

Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur

Es ist grundsätzlich zu begrüssen, dass der Bund die drei Autoverlade Lötschberg, Vereina und Furka als Ergänzung des Nationalstrassennetzes und zur wintersicheren Verbindung dieser wichtigen Berg- und Tourismusregionen finanziell unterstützt. Ebenfalls ist die Einstellung des Autoverlads am Oberalp und die Übertragung des Autoverlads am Simplon an den Kanton Wallis aus Kostengründen sinnvoll. Die Situation am unrentablen Furka-Autoverlad muss kritisch beobachtet werden.

Die Fremdfinanzierung des Rollmaterials ist unbedingt durchzusetzen, da somit die Investitionskosten für den Bund entfallen. Die Betreiber der Autoverlade werden so gezwungen, unternehmerischer zu handeln. Die Folgekosten der Kredite (Abschreibungen und Zinsen) sollen gemäss Angaben des Bundes primär durch die Beförderungsentgelte gedeckt werden. Der Betrieb ist darauf auszurichten, dass diese Folgekosten grundsätzlich gedeckt werden können, eine Abgeltung durch den Bund soll als «Nothilfe» angesehen werden. Für Vereina und Lötschberg scheint ein kostendeckender Betrieb des Rollmaterials realistisch, für den Furka eher nicht. Die SVP fordert eine laufende Überprüfung der Betriebsführung.

Bei der vorgesehenen Finanzierung ist die Trennung der strassenseitigen und der eisenbahnseitigen Infrastruktur lobend hervorzuheben. Es muss sichergestellt sein, dass die Verkehrsinfrastruktur durch die jeweiligen Verkehrsnutzer möglichst kostendeckend finanziert werden kann. Dabei ist die Quersubventionierung von der Strasse auf die Schiene Einhalt zu gebieten. Dies wird mit dem vorliegenden Bundesbeschluss umgesetzt. Von einer zusätzlichen Investitionsfinanzierung der Bahnanlagen aus Strassenmitteln ist in jedem Fall abzusehen, der Pauschalbetrag aus der Strassenfinanzierung in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) ist bereits eine Quersubventionierung.

Dass die gesamte Tunnel- und Eisenbahninfrastruktur der genannten Verbindungen grundsätzlich nicht kostendeckend betrieben werden kann, ist suboptimal, jedoch aus regionalpolitischen Gründen zu akzeptieren. Auch wenn eine kostendeckende und von den jeweiligen Verkehrsnutzern finanzierte Verkehrsinfrastruktur ein Kernanliegen der SVP darstellt, ist im vorliegenden Fall die Erschliessungsfunktion der drei Autoverlade für die Schweizer Alpenregion und den Tourismus höher zu gewichten.

Dennoch will die SVP auch in diesem Falle mit Nachdruck betonen, dass auf eine möglichst effiziente Betriebsführung höchsten Wert gelegt werden muss. Die Steuergelder sollen von den Bahnunternehmen nicht budgetiert, sondern als Nothilfen angesehen werden. Der Zusatzkredit ist in diesem Sinne zu gewähren.

 
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