Vernehmlassung

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts

Die SVP begrüsst zwar, dass der Bundesrat die Notwendigkeit erkannt hat, im Bundeshaushalt Entlastung vorzunehmen, ist jedoch über die vorgeschlagenen Massnahmen und Neuregelungen konsterniert. Statt tatsächliche Einsparungen und Effizienzsteigerungen vorzunehmen, um den aufgeblähten und stetig wachsenden Bundeshaushalt zu verschlanken, bestehen die vorgeschlagenen Anpassungen im Wesentlichen darin, Kosten und administrativen Aufwand auf die Kantone und die Privatwirtschaft zu überwälzen, ohne dass es dadurch aber zu wesentlichen Einsparungen im Bundeshaushalt kommt. Als besonders problematisch erachtet die SVP die vorgesehenen Änderungen in Art. 38 Abs. 4 (BÜPF), wonach der Bundesrat vorsehen kann, dass den Mitwirkungspflichtigen für Auskünfte keine Entschädigung mehr ausgerichtet wird.

Primäres Ziel der vorgenommenen Überprüfung und des nun vorliegenden Bundesgesetzes sollte einerseits eine Reduktion der stark gebundenen Ausgaben sein. Dies nicht nur, um die Budgethoheit des Parlamentes zu wahren und wieder zu verstärken, sondern auch um eine weitere Verdrängung der schwach gebundenen Ausgaben durch die stark gebundenen zu verhindern. Das Parlament verlieh diesem Anliegen bereits 2017 mit der Motion 17.3259 Nachdruck.

Aber nicht nur die zunehmende Bindung der Bundesausgaben stellen ein Problem dar, sondern auch die zunehmende Verlagerung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen weg von den Kantonen und hin zum Bund. Hierzu erstellte der Bundesrat 2018 einen Bericht in Erfüllung der Motion 13.3363, in dem er aufzeigte, welche Aufgaben er allenfalls wieder in die Verantwortung der Kantone abgeben könnte, um den Föderalismus und die Kantonsautonomie wieder zu stärken. Leider gingen die Aufgabenprüfung und die daraus gezogenen Schlüsse aus Sicht der SVP zu wenig weit und es mangelt bis heute an einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen.

Bundesrat muss endlich konsequent handeln
Das vom Bundesrat eingangs formulierte Ziel der Reduktion der stark gebundenen Ausgaben und entsprechende Handlungsoptionen aufzuzeigen wurde klar verfehlt. Der Anteil der stark gebundenen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes betrug bereits im Jahr 2015 gut 50 Prozent. Er wird weiter zunehmen und dürfte gemäss der EFV bereits im Jahr 2020 bei rund 64 Prozent zu liegen kommen. Dass es sich bei fast zwei Dritteln der Bundesausgaben um stark gebundene Ausgaben handelt, schränkt den Handlungsspielraum der eidgenössischen Räte bei der Ausübung ihrer Budgethoheit massiv ein. Der Bundesrat hat es bisher – trotz unmissverständlichem Auftrag des Parlaments (z. B. durch die Motion 17.3259) – versäumt, hier endlich griffige Lösungsvorschläge auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Mit den vorliegenden Massnahmen und der Botschaft fasst der Bundesrat lediglich minimale Einsparungen ins Auge, welche darüber hinaus vor allem darin bestehen, Kosten auf die Kantone und die Privatwirtschaft abzuwälzen.

Effizienzsteigerungen müssen Folgen haben
Zwar ist es begrüssenswert, dass der Bund mit Massnahmen zur Effizienzsteigerung und – wenn auch geringfügigen – Einsparungen versucht, Optimierungen vorzunehmen. Diese sollten jedoch mittelfristig auch zu einer Reduktion oder zumindest in einer Stabilisierung des Personalbestandes und vor allem des Personalaufwandes münden, welcher gemäss dem Voranschlag 2020 bereits über 6 Mrd. Franken betragen wird. Des Weiteren ist es unverständlich, dass die geplanten Massnahmen, wie beispielsweise die Änderungen im Geoinformationsgesetz, einerseits zwar zu einer administrativen Entlastung der Bundesverwaltung führen sollen, andererseits aber kostenneutral seien. Nach der allgemeinen Logik sollte eine administrative Entlastung zu weniger Aufwand und folglich zu geringeren Kosten führen. Es stellt sich die Frage, weshalb dies hier nicht der Fall sein sollte oder weshalb der Bundesrat diese Reduktionen nicht realisieren kann.

Gesetzesänderungen
Die beantragte Änderung des Geoinformationsgesetzes, wonach künftig der Bundesrat die Details der finanziellen Beteiligung des Bundes festlegt und auf eine Parlamentsverordnung verzichtet wird, ist insoweit nichts entgegen zu setzen, als dass das Parlament seine Kompetenzen, welche sich aus dessen Budgethoheit ergeben, nicht eingeschränkt werden, sondern lediglich die Detailausgestaltung der finanziellen Beteiligung durch den Bundesrat zu erledigen ist.

Die Änderung des Subventionsgesetzes und der damit einhergehenden Stärkung der Kontrollmechanismen, respektive deren Formalisierung durch Schriftlichkeit mit entsprechenden Prüfkonzepten der Ziel- und Zweckerfüllung, sind zu begrüssen. Insbesondere auch die Erweiterung der Auskunftspflicht (Miteinbezug Dritter, welche zur Auftragserfüllung von den Subventionsempfängern beigezogen werden) der Subventionsempfänger gegenüber der Eidgenössischen Finanzverwaltung ist eine längst überfällige Anpassung. Damit die Eidgenössische Finanzverwaltung ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten in genügender Weise nachkommen kann, um somit auch dem Parlament und im speziellen gegenüber den Finanzkommissionen Rechenschaft über die einzelnen Subventionen ablegen zu können, ist eine möglichst hohe Transparenz und Überprüfung der Zielerreichung der einzelnen Subventionsempfänger anzustreben.

Der angestrebten Angleichung der Tabaksteuer in Bezug auf die Steuerveranlagung nach Ermessen an die anderen Verbrauchssteuern, wie etwa die Biersteuer, oder an die Schwerverkehrsabgabe, deren Erlasse eine Ermessenseinschätzung der Steuer bzw. der Abgabe bereits kennen, ist nichts entgegenzusetzen.

Ein Wechsel der Bemessungsgrundlage für die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) aus dem allgemeinen Bundeshaushalt und dem Maximalbetrag der Mineralölsteuern ist aus Sicht der SVP durchaus sinnvoll. Aufgrund der Entwicklung des Bahnbau-Teuerungsindex (BTI) wuchsen diese stark gebunden Ausgaben in den vergangenen Jahren etwas stärker als der übrige Bundeshaushalt, was zu einer Verdrängung von schwächer gebunden Ausgaben führte. Von den vorgeschlagenen Änderungen erscheint aus finanzpolitischer Sicht jene Berechnungsmethode auf der Basis des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und des realen BIP am sinnvollsten, um die unerwünschte Verdrängung der schwach gebundenen Ausgaben zu eliminieren.

Die Vereinfachung der Gebühren- und Entschädigungsstruktur im Rahmen der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zwischen den anordnenden Behörden, dem Dienst ÜPF und den Mitwirkungspflichtigen, wie dies im neuen Art. 38a (BÜPF) vorgesehen ist, wird von der SVP unterstützt. Allerdings lehnt die SVP die vorgesehene Änderung von Art. 38 Abs. 4 (BÜPF), wonach der Bundesrat vorsehen kann, dass den Mitwirkungspflichtigen für Auskünfte keine Entschädigung mehr ausgerichtet wird, entschieden ab. Es darf nicht sein, dass private Unternehmen vom Bund zu Leistungen verpflichtet werden, ohne entsprechend dafür entschädigt zu werden. Denn schliesslich verlangen auch staatliche Stellen in aller Regel für jegliche Leistungen und Auskünfte gegenüber externen Akteuren entsprechende Entschädigungen und Gebühren. Folglich handelt es sich hier um einen Versuch, Kosten des Bundes auf die Privatwirtschaft abzuwälzen.

Darüber hinaus unterstützt die SVP jedoch die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Datenanalyse im Verarbeitungssystem. Dies sollte dazu führen, dass die Strafverfolgungsbehörden Analysen vermehrt intern durchführen können und die bereits vorhandenen Ressourcen und Funktionen des heutigen Systems besser nutzen zu können. Dies dient aus Sicht der SVP nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Kosteneinsparung.

Aus Sicht der SVP ist es dringend angezeigt, dass der Bundesrat und insbesondere das EFD endlich wirkungsvolle und umfassende Massnahmen ausarbeitet und aufzeigt, wie die stark gebunden Ausgaben reduziert werden können und somit die Budgethoheit des Parlaments gestärkt werden kann.

 
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