Vernehmlassung

Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation, Finanzierung des Eidg. Inst. für Meteorologie/Klimatologie

Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ziel der Reform muss sein, dass durch die Schaffung einer öffentlichrechtlichen Anstalt für MeteoSchweiz ein grösserer…

Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Eidgenössischen Instituts für die Meteorologie und Klimatologie (MetG)

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Ziel der Reform muss sein, dass durch die Schaffung einer öffentlichrechtlichen Anstalt für MeteoSchweiz ein grösserer Handlungsspielraum entsteht, welcher im Endeffekt zu einer markanten Erhöhung des Eigenfinanzierungsgrads führen soll.

Richtigerweise wird deshalb im Entwurf ein verstärkter Einsatz von Drittmitteln aus gewerblicher Tätigkeit, Sponsoring und Forschung gefordert. Ebenfalls positiv sind die kostenlose Erbringung der Basisdienstleistungen zu werten, wie auch das Verbot der Quersubventionierungen aus gewerblichen Tätigkeiten. Weitere erfreuliche Punkte sind die Tatsache, dass die Vorlage selbst zu keinen Mehrkosten führt und eine Entschlackung des Verwaltungsapparats zur Folge hat. Die SVP erwartet diesbezüglich signifikante Einsparungen und fordert, dass die im Bericht genannten Aussagen nicht Worthülsen bleiben.

Klar abzulehnen ist jedoch, dass die Arbeitnehmer der neu geschaffenen Anstalt weiterhin dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellt sein sollen. Hier wäre eine Unterstellung unter das Obligationenrecht (OR) die weitaus bessere Lösung gewesen. Ebenfalls abgelehnt wird die alleinige Kompetenz des Bundesrates, völkerrechtliche Verträge abzuschliessen (Art. 5 Abs. 4 MetG). Hier ist bei der Überarbeitung zwingend die Zustimmung des Parlamentes aufzunehmen.

 
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