Vernehmlassung

Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

Die SVP kann der Vorlage trotz grundsätzlichen Vorbehalten in Bezug auf zentralisierte Datenbanken zustimmen. Die Partei pocht jedoch darauf, dass die versprochenen Effizienzgewinne tastsächlich realisiert werden, da nur dies den Zusatzaufwand des Systems rechtfertigt. Die Möglichkeit, den Adressdienst via Verordnungsweg zu einem Echtzeit-Dienst weiterzuentwickeln, lehnt die SVP entschieden ab. Solch eine Weiterentwicklung mit massiven Kostenfolgen für die übrigen Gemeinwesen soll zwingend einer referendumsfähigen Gesetzesänderung bedürfen.

Bereits vorhandene Daten nutzbar machen
Unter der Prämisse, dass die für den Adressdienst benötigten Daten durch die Kantone bzw. Gemeinden bereits heute dem Bund zur Verfügung gestellt werden müssen, kann die SVP der Schaffung eines Abfragetools für Behörden und berechtigte Dritte zustimmen. Es ist jedoch unbedingt sicherzustellen, dass die Datensicherheit bei der Gewährung von Zugriffen höchste Priorität erhält und die Voraussetzung der Datennutzung eng beschränkt wird.

Effizienzgewinn muss spürbar werden
Die SVP wird den Bundesrat beim Wort nehmen und die angekündigten Effizienzgewinne einfordern. Darunter versteht die SVP nicht primär, dass der Staat seine Bürger möglichst effizient behelligen kann, sondern dass unnötige Abfragen bei unterschiedlichen Kantonen und Gemeinden mit dem neuen System obsolet werden. Allein dieser Aspekt rechtfertigt aus Sicht der SVP die Schaffung eines Adressdienstes auf Bundesebene.

Weiterentwicklung nur mit Gesetzesänderung
Wie bereits erwähnt, kann die SVP der Vorlage nur zustimmen, weil die Datenlieferung bereits heute erfolgen muss und ein gängiges Dateiformat verwendet wird. Eine Weiterentwicklung zu einem Echtzeit-Dienst wird jedoch voraussichtlich umfassende Konsequenzen auf die Einwohnerregister von Kantonen und Gemeinden bzw. deren Informatiksysteme haben. Aus diesem Grund soll eine solche Weiterentwicklung nicht bereits heute im Gesetz vorgesehen werden und nicht lediglich mit einer Verordnungsänderung ohne Mitsprache der Kantone umgesetzt werden können. Die SVP fordert daher, dass Art. 5 dahingehend präzisiert wird, dass die Kantone lediglich zur Lieferung von Daten gemäss dem heute geltenden Registerharmonierungsgesetz verpflichtet werden und keine Weiterentwicklungen zulässt, die umfassende IT-Anpassungen seitens der registerführenden Stellen bedingen. Eine solche Weiterentwicklung soll eine Gesetzesänderungen bedingen, welche die Kantone notfalls mittels Ergreifung des fakultativen Referendums verhindern können. Den Einbezug der Kantone mittels Vernehmlassung der Verordnungsänderung ist aus Sicht der SVP nicht ausreichend. Sollte diese Einschränkung bzw. Präzisierung im Gesetzesentwurf nicht erfolgen, behält sich die SVP vor, die Vorlage abzulehnen.

 
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