Zuvor stellt die SVP fest, dass namentlich tiefe Steuern, ein zurückhaltender Staat, die Gewährung grösstmöglicher unternehmerischer Freiheit und, damit verbunden, eine liberale Gesetzgebung…
Vernehmlassungsantwirt der Schweizerische Volkspartei SVP
Zuvor stellt die SVP fest, dass namentlich tiefe Steuern, ein zurückhaltender Staat, die Gewährung grösstmöglicher unternehmerischer Freiheit und, damit verbunden, eine liberale Gesetzgebung wichtige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind. Aktives Eingreifen des Staates – so auch in gesetzgeberischer Hinsicht – führt selten zum angestrebten Ziel. So vermochte denn auch das Binnenmarktgesetz die vom Bundesrat erhofften Wirkungen in den vergangenen Jahren nicht zu entfalten (im Bericht ist von einer „Kluft“ zwischen Erhofftem und Tatsächlichem die Rede). Desgleichen darf auch der Nutzen der vorgeschlagenen Gesetzesrevision nicht überschätzt werden. Auch wenn für das Binnenmarktgesetz durchaus davon ausgegangen werden darf, dass punktueller Revisionsbedarf gegeben ist, stimmt der Grundtenor der Ausführungen des EVD bedenklich. Die eindringlich beschworene „Notwendigkeit staatlichen Handelns“ schadet der Wirtschaft in der Regel mehr, als sie nützt. Der Staat soll Rahmenbedingungen setzen, selber aber möglichst wenig in die Wirtschaft eingreifen.
Folgend die wichtigsten Punkte:
1. Marktzutrittsschranken
Die SVP ist mit den diesbezüglichen Revisionsvorschlägen grundsätzlich einverstanden.
2. Abschaffung möglicher Diskriminierung von Schweizern gegenüber EU-Bürgern
Die Revision bzw. Harmonisierung der Anerkennung kantonaler Fähigkeitsausweise ist zu befürworten.
3. Beschwerderecht der Wettbewerbskommission
Nach geltendem Gesetz kann die Wettbewerbskommission den kantonalen und kommunalen Behörden einzig unverbindliche Empfehlungen abgeben. Neu soll die Wettbewerbskommission ein Beschwerderecht erhalten, das es ihr erlaubt, gesetzeswidrige Verwaltungsentscheide anzufechten. Dies bedeutet: Die Kompetenzen der Wettbewerbskommission sollen einmal mehr ausgebaut werden. Dies lehnt die SVP ab.
Die Begründung des EVD vermag nicht zu überzeugen. Es ist unerheblich, ob die „betroffenen Privaten mangels Anreiz nur in seltenen Fällen von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen“ oder nicht. Es braucht weder Anreize, gerichtliche Verfahren anzustrengen, noch braucht es weitere Interventionsmöglichkeiten für die WEKO. Dass ein Beschwerderecht für Betroffene besteht, ist richtig, genügt aber auch.
Auch die Anmerkung, die Wettbewerbskommission sei „von den Verwaltungsbehörden unabhängig“, ist eher theoretischer Natur. Auch die Wettbewerbskommission ist eine staatliche Behörde. Und letztlich ist auch jeder Eingriff der Wettbewerbskommission ein staatlicher Eingriff in die Privatwirtschaft.
Die SVP lehnt die vorgesehenen Kompetenzerweiterungen und weiteren Interventionsmöglichkeiten für die Wettbewerbskommission klar ab.
4. Anmerkung zu Art. 1 Abs. 3
Mit der Revision von Art. 1 Abs. 3 wird „präzisiert, dass auch gewerbliche Verrichtungen, die von einem öffentlichen Dienst vorgenommen werden, von der Wirtschaftsfreiheit und damit vom sachlichen Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden.“ Dies entspreche der „neueren Verfassungslehre“.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit u.E. die wirtschaftliche Betätigung des Gemeinwesens nicht berühren kann, denn als Freiheits-recht ist die Wirtschaftsfreiheit ja gegenüber dem Staate garantiert: Sie bedeutet – wie auch alle anderen Freiheitsrechte – eine Freiheit vom staatlichen Zwang. Der Staat bzw. die staatlichen Stellen sind folglich Adressaten, nicht aber Träger dieses Rechts. In diesem Zusammenhang erscheint uns obige Anpassung fragwürdig.