Vernehmlassung

Bundesgesetz über den Patentanwaltsberuf; informelle Konsultation

Wie bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 1. November 2004 ausgeführt, erachtet es die SVP als nicht wünschenswert, eine Berufsregelung für Patentanwältinnen und Patentanwälte zu schaffen,…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Wie bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 1. November 2004 ausgeführt, erachtet es die SVP als nicht wünschenswert, eine Berufsregelung für Patentanwältinnen und Patentanwälte zu schaffen, weshalb darauf zu verzichten ist.

Aufgrund des zweifelsohne sehr komplex gewordenen Gebiet des Patentrechts zeigt sich bereits heute, dass nur als Patentanwalt tätig sein kann, wer neben den rechtlichen auch über die entsprechenden Kenntnisse aus dem technisch-naturwissenschaftlichen Bereich verfügt. In Anbetracht dessen, dass das Verfassen einer Patentschrift bereits heute eine kostspielige Angelegenheit ist, würde eine Berufsregelung für Patentanwälte zu einer Kartellisierung des Marktes führen und damit die Preise noch weiter in die Höhe treiben. Vergleiche mit Nachbarstaaten zeigen, dass dortige Patentanwälte massiv höhere Honorare verlangen, als dies für gleiche Leistungen von Schweizer Anwälten verlangt wird. Dies kann insbesondere nicht im Interesse für den Patentschutz insbesondere von KMU sein.

Im Übrigen ist die SVP grundsätzlich der Ansicht, dass internationaler Verflechtung und Komplexität von Gesetzen nicht mit weiteren Gesetzen, sondern vielmehr durch Entflechtung und Vereinfachung der bestehenden beizukommen ist.

Aus diesen Gründen ist auf die Einführung einer Berufsregelung für Patentanwälte zu verzichten.

 
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