Vernehmlassung

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Die SVP unterstützt die Stossrichtung im Bereich Wohneigentumsbesteuerung der parlamentarischen Initiative der WAK des Ständerats, insbesondere die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstbewohntes Wohneigentum auf Bundes- und Kantonsebene. Zudem sollen die privaten Schuldzinsen im Umfang von 100% von den steuerbaren Vermögenserträgen abzugsfähig bleiben (Variante 1) und es soll ein Ersterwerberabzug von maximal 10’000 Franken für Ehepaare und 5’000 Franken für Alleinstehende während 15 Jahren gelten. Im Gegensatz zum vorliegenden Vorschlag der WAK-S fordert die SVP die Beibehaltung der Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten, der Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, der Versicherungsprämien und der Kosten der Verwaltung durch Dritte auf selbstbewohntes Wohneigentum. Auch die Energiespar- und Umweltschutzabzüge sollen beibehalten werden.

Die Vorlage erfüllt das Ziel, den viel diskutierten Eigenmietwert für selbstbewohntes Wohneigentum abzuschaffen. Deshalb kann der Unterscheidung in der Besteuerung zwischen selbstbewohntem Wohneigentum oder einer Zweitwohnung im Grundsatz zugestimmt werden. Demnach werden die etwa 709’000 Zweitwohnungen in der Schweiz, wie bis anhin, mittels Eigenmietwert besteuert. Dies deckt sich auch mit dem verfassungsmässigen Auftrag, nur das Eigenheim am Wohnsitz förderungswürdig zu besteuern, und rechtfertigt im Grundsatz eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erst- und Zweitliegenschaften.

Im Gegensatz zum vorliegenden Vorschlag muss die Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte nicht nur für Zweitwohnungen weiterhin abzugsfähig bleiben. Die Beibehaltung dieser Abzüge ist u.a. notwendig, um Anreize aufrecht zu erhalten, damit Eigenheimbesitzer fortlaufend in den Erhalt ihrer Immobilie investieren. Dies beugt einem Zerfall der Liegenschaften vor, beinhaltet in vielen Fällen die Steigerung der Energieeffizienz und sorgt für Beschäftigung bei lokalen KMU und ist somit ein nicht zu vernachlässigender Faktor für den Werkplatz Schweiz. Angesichts der erfreulichen Finanzlage auf Bundesebene und der ständigen zusätzlichen Belastungen des Mittelstandes ist die Förderung des Wohneigentums für den eigenen Bedarf durch steuerliche Anreize beizubehalten.

Die ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalschutz und Rückbau für sämtliche Liegenschaften sollen gemäss der Vorlage auf Bundesebene aufgehoben werden. Die SVP fordert jedoch, dass insbesondere die steuerliche Förderung von Energiesparen und Umweltschutz beibehalten wird. Wenn der Bund im Rahmen seiner Energie- und Umweltpolitik schon Zielvorgaben verabschiedet, soll er auch steuerliche Anreize beibehalten, damit die Hauseigentümer mit entsprechenden Sanierungen eigenverantwortlich zu deren Erfüllung beitragen können. Auf Kantonsebene – so die Vorlage – können die Kantone solche Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung hingegen weiterhin zulassen. Damit kann jeder Kanton seinen Besonderheiten gebührend Rechnung tragen.

Bezüglich der künftigen Schuldzinsregelung hat die Kommission fünf Varianten präsentiert. Im Status Quo sind die privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus beweglichen und unbeweglichen Vermögen und weitere 50’000 Franken abzugsberechtigt. Von den fünf Varianten ist diejenige mit der Abzugsfähigkeit im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge zu bevorzugen (Variante 1). Diese senkt die privaten Verschuldungsanreize und erlaubt gleichzeitig eine Anwendung der maximalen Abzüge für den Durchschnittseigenheimbesitzer. Dabei sind die geschätzten Mehreinnahmen von 30 Millionen im Bereich der Bundessteuer, beziehungsweiser die Mindereinnahmen von 110 Millionen Franken im Bereich der Kantons- und Gemeindesteuern, vertretbar.

Der Ersterwerberabzug im Sinne einer erhöhten Abzugslimite für private Schuldzinsen von maximal 10’000 Franken pro Ehepaar und maximal 5’000 Franken für Alleinstehende im ersten Steuerjahr nach dem Erwerb des Eigenheims über 10 Jahre ist insbesondere im Sinne der Förderung von Wohneigentum von jüngeren Personen zu begrüssen. Deshalb scheint der administrative Zusatzaufwand für die Eruierung des Ersterwerberabzugs gerechtfertigt. Aus Sicht der SVP ist die Frist von 10 Jahren jedoch zu kurz angesetzt und sollte auf 15 Jahre verlängert werden.

 
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