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Gesundheit
Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)

Obwohl auch die SVP in diesem Bereich Handlungsbedarf sieht, lehnt sie den vorliegenden Entwurf in dieser Form ab.

Die SVP fordert, dass die grundsätzliche Trennung der drei eigenständigen Fonds klarer festgeschrieben wird. Querfinanzierungen müssen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Die gemeinsame Verwaltung der Fonds braucht auch dringend eine unabhängige, externe und spezialisierte Aufsicht, und nicht wie im Entwurf gefordert eine Überwachung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Darüber hinaus sollte aber endlich die unzulässige politische Einflussnahme des EDI auf die operative Tätigkeit der Fonds unterbunden werden.

Der heutige Zustand gibt im Grund wenig Anlass zum Handeln. Das System funktioniert und somit ist es fraglich, ob es ein neues Gesetz überhaupt braucht. Neue Gesetze geben höchstens Anlass zu einem Ausbau in der Verwaltung und zu neuer Regulierungstätigkeit. Ungeachtet dessen, dass die SVP die Klärung der Rechtsform der Anstalt und von Haftungsfragen grundsätzlich befürwortet, hat der vorliegende Entwurf aber auch einige erhebliche Mängel.

Die drei Fonds mit eigenständiger Anlagestrategie und Querfinanzierungsverbot, die aber von einer Institution verwaltet werden, sind heute und sollen auch in Zukunft getrennt bleiben. Die Vermögen müssen zwingend im Eigentum der drei Sozialwerke bleiben. Jegliche Vermischungen und Querfinanzierungen müssen klar und deutlich prospektiv ausgeschlossen werden.

Ausserdem müsste mit einem solchen Gesetz endlich die unzulässige politische Einflussnahme des EDI auf die operative Tätigkeit der Fonds unterbunden werden. Die SVP unterstützt grundsätzlich eine Unterstellung unter das öffentliche Beschaffungswesen. Insbesondere die Bereiche Infrastruktur und Informatik sind im Sinne einer Positivliste dem öffentlichen Submissionswesen zu unterstellen. Wichtig ist aber, dass nicht die Eidgenössische Finanzkontrolle, sondern eine spezialisierte, externe und unabhängige Prüfstelle als Aufsicht eingerichtet wird. Geprüft werden sollte schliesslich inwiefern dem Parlament Kompetenzen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Fonds übertragen werden können.

Abschliessend fordert die SVP, dass auch in diesem Bereich nur das nötigste im Sinne einer schlanken und effizienten Gesetzgebung legiferiert wird. Ungenauigkeiten und Widersprüchlichkeiten sollen korrigiert, sowie ein Ausbau der Fondsverwaltung und ein Anstieg der Verwaltungskosten müssen verhindert werden.

 

 
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