Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Die SVP fordert im Bereich der praktizierenden Ärzte bereits seit langem geeignete Zulassungs- und Begrenzungssysteme, die sich an Bedarfs- und Qualitätskriterien orientieren und eine echte…

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP fordert im Bereich der praktizierenden Ärzte bereits seit langem geeignete Zulassungs- und Begrenzungssysteme, die sich an Bedarfs- und Qualitätskriterien orientieren und eine echte Wettbewerbssituation ermöglichen. Der Bundesrat hat es jedoch verpasst, seit der ersten Einführung des Zulassungsstopps vor zehn Jahren entsprechende Ansätze zu entwickeln und umzusetzen. Die erneute Aufnahme des Zulassungsstopps zeigt letztlich das Versagen eines massiv überregulierten Gesundheitssystems und ist deshalb äusserst unbefriedigend. Die Mängel eines durchadministrierten und planwirtschaftlichen Systems sollen nun durch eine zusätzliche, rigide Regulierung übersteuert werden. Dies kann keinesfalls ein längerfristig tauglicher Ansatz sein. Vielmehr müssten Wettbewerb und Vertragsfreiheit auch im Gesundheitswesen vermehrt als Grundprinzipien wirken. Zudem weist die SVP darauf hin, dass hier nun erneut zu einer Regulierung gegriffen werden muss, um die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit abzufedern. Der sprunghafte Anstieg der Gesuche seit der letzten Aufhebung des Zulassungsstopps ist zu einem beträchtlichen Teil auf ausländische Fachärzte zurückzuführen, die neu in der Schweiz praktizieren wollen. Die SVP ist nicht bereit, die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit durch immer neue Regu-lierungen abzumildern. Die SVP weist die Vorlage deshalb zurück und fordert endlich langfristig taugliche Zulassungs- und Begrenzungssys-teme im Bereich der Ärztezulassung sowie der Zuwanderung.

Ausserdem kommen wir nicht umhin, hier zum wiederholten Male (wie jüngst bei der Vernehmlassung über die Bundesbeiträge für die Olympischen Winterspiele 2022) und mit Nachdruck darauf aufmerksam zu machen, dass derart kurze Vernehmlassungsfristen von knapp zehn Tagen absolut inakzeptabel sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Vorlagen von grosser finanzieller oder ordnungspolitischer Tragweite wie hier handelt.

Die vorgeschlagene erneute Einführung bzw. Weiterführung eines Systems staatlicher Planwirtschaft im ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung – faktisch geht es um die Gewährung oder Verweigerung der Zulassung zur Berufsausübung durch den Staat – zeigt eindrücklich, welch ein politisch beinahe unreformierbares Gesundheitssystem in der Schweiz konstruiert wurde. Selbst eine dreimalige Verlängerung dieser ordnungspolitisch höchst problematischen Massnahme seit dem Jahr 2002 hat weder beim Bundesrat noch in der Politik dazu geführt, dass man dem Übel auf den Grund gegangen wäre und echte, nachhaltige Lösungsansätze gefunden hätte. Die SVP hat in ihrem, im Sommer 2012 veröffentlichten, Gesundheitspapier eine Reihe von Fehlkonstrukten und Fehlanreizen des Schweizer Gesundheitssystems analysiert und beschrieben, welche zur immensen Zunahme der Gesundheitskosten beitragen, darunter auch den Vertragszwang zwischen Leistungserbringern und Versicherern, der nun exakt die Hauptursache beim vorliegenden Problem darstellt. Weil die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind, jeden zugelassenen Arzt bzw. jede ärztliche Leistung, d.h. jede Arztrechnung zu bezahlen, explodieren die Zulassungsgesuche und in der Folge die Behandlungskosten. Auch wenn eine staatliche Zulassungsbeschränkung durch die Kantone kurzfristig die Kostenexplosion zu unterdrücken vermag, so führt sie doch auch dazu, dass man sich vor der grundlegenden Lösung des Problems drückt, wie die vergangenen zehn Jahre bewiesen haben.

Folgende Beispiele zeigen, dass dieser Weg des geringsten Widerstandes letztlich nicht nur bessere Lösungen verhindert, sondern auch weitere problematische Folgen nach sich zieht:

  • Die Kantone erhalten eine weitere Rolle im Gesundheitssystem. Die Mehrfachrolle der Kantone stellt jedoch bereits heute eines der grossen Probleme im Gesundheitswesen dar und führt zu unbefriedigenden Situationen (ineffiziente Spitalstrukturen, Bettenüberkapazitäten usw.).
  • Auch die Regelung, dass eine einmal erteilte Zulassung verfällt, wenn nicht in einer bestimmten Frist von ihr Gebrauch gemacht wird, erachten wir als falsch. Damit zwingt man die Ärzte regelrecht dazu, ihre Tätigkeit rasch auf- und Behandlungen vorzunehmen, selbst wenn kein Bedarf besteht. Das wiederum ist insbesondere deshalb möglich, weil der bereits erwähnte Vertragszwang dem Arzt die Vergütung seiner Leistung garantiert. Die vorsorglichen Gesuchstellungen für eine Zulassung, die hier bekämpft werden sollen, entstehen aber nur deshalb, weil durch staatliche Planwirtschaft faktisch ein Ausschluss von der Berufsausübung droht.
  • Der Zulassungsstopp läuft schliesslich dem Anliegen der Ausbildung von genügend Schweizer Ärzten diametral entgegen und setzt diesbezüglich einen völlig falschen Anreiz. Die Folge wird sein, dass fehlender eigener Nachwuchs zu einem späteren Zeitpunkt wiederum durch die Zulassung von ausländischen Ärzten kompensiert werden muss.

Die SVP fordert deshalb endlich taugliche, langfristig wirksame Mass-nahmen und nicht eine erneute Verlegenheitslösung auf Zeit. Eine ent-sprechende Vorlage ist vom Bundesrat rasch zu präsentieren.

 

 
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