Nachdem in den ersten drei Monaten dieses Jahres bereits drei total verfehlte nationale Präventionsprogramme (Alkohol, Tabak, Ernährung und Bewegung) in Konsultation gegeben worden sind, die von…
Bundesgesetz über die Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Nachdem in den ersten drei Monaten dieses Jahres bereits drei total verfehlte nationale Präventionsprogramme (Alkohol, Tabak, Ernährung und Bewegung) in Konsultation gegeben worden sind, die von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer als untauglich eingestuft wurden, übertrifft sich das BAG nun mit den vorliegenden beiden Gesetzesentwürfen einmal mehr, wenn es darum geht, die Eigenverantwortung untergrabende, übertriebene und gewerbeschädigende Gesetze auszuarbeiten. Die beiden Gesetzesentwürfe erwecken ausserdem den Eindruck, dass aufgrund der massiven Kritik versucht wird, die zweifelhaften Rechtsgrundlagen für diese überrissenen Programme „nachzubessern“, um ihnen nachträglich mit Hilfe des hier zur Debatte stehenden Präventionsgesetzes doch noch zum Durchbruch zu verhelfen.
Die SVP lehnt sowohl das Präventionsgesetz wie auch das Präventionsinstitut als fragwürdig und unnötig ab. Statt neue Strukturen und Tätigkeiten zu kreieren, sollten vielmehr die bereits heute vorhandenen weit über 1,13 Milliarden Franken, welche aktuell für Gesundheitsförderung und Prävention eingesetzt werden, effizienter verwendet werden, ohne eine neue Gesundheitsbürokratie zu schaffen, welche die Volksgesundheit nicht hebt. Zudem sind die bestehenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes, konsequent umzusetzen.
1. Einleitende Fakten
Zur Versachlichung der gesamten Präventionsdiskussion weist die SVP auf folgende Fakten hin:
2. Zwischenfazit
Die SVP hält fest, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für eine sinnvolle, angemessene Präventionspolitik voll und ganz ausreichen. Wir lehnen sämtliche unnötigen neuen Regulierung sowie die Aufblähung der Verwaltungstätigkeit entschieden ab. Stattdessen sind die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere in Bezug auf den Jugendschutz, konsequent durchzusetzen. Die Schweizer Bevölkerung darf aufgrund der sektiererischen Vorlagen aus dem BAG nicht noch weiter in ihrer Freiheit beschnitten werden.
3. Bundesgesetz über die Prävention und Gesundheitsförderung
Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Prävention und Gesundheitsförderung generell zu zentralisieren und Massnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderungen aufzublähen und zu verstaatlichen. Unbestrittenermassen verlangt das Interesse der öffentlichen Gesundheit behördliche Prävention bei Epidemien oder schweren Krankheiten. Allerdings wird die traditionelle Definition von Gesundheit ersetzt durch eine „moderne“, extensive Form des allgemeinen „Wohlbefindens“. Diese Neukonzeption der Gesundheit erlaubt dem Staat einen viel stärkeren und direkteren Eingriff in die Persönlichkeitssphäre seiner Bürger, von denen er immer weniger toleriert, dass sie sich ausserhalb der von Experten aufgestellten Normen bewegen.
Weil die von Experten aufgestellten Normen noch nicht in der Schweizerischen Gesetzgebung verankert sind, versucht das zuständige Bundesamt für Gesundheit nun, sich Kompetenzen anzueignen, die über die Bundesverfassung hinausgehen. Gemäss Bundesverfassung, obliegt die Gesundheitspolitik schwerpunktmässig den Kantonen. Der Bund verfügt lediglich über eng definierte, abschliessende Zuständigkeiten, welche in Art. 118 der Bundesverfassung geregelt sind. Gemäss Art. 118 Abs. 2 lit. b verfügt der Bund über eine Kompetenz zur Bekämpfung von „übertragbaren, stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten von Menschen und Tieren“. Explizit nicht erwähnt sind hier nicht-übertragbare Krankheiten, was bedeutet, dass der Bund hierfür keine Kompetenz hat. Nachdem das BAG bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Epidemiengesetzes versuchte, für gewisse nicht-übertragbare Krankheiten ungerechtfertigterweise eine Gesetzeskompetenz zu statuieren, erfolgt nun über die aktuelle Vernehmlassung der zweite Versuch, eine Bundeskompetenz für die Bekämpfung von nicht-übertragbaren Kranken zu erhalten.
Mit der geplanten staatlichen Zentralisierung der Prävention und Gesundheitsförderung würden alle bisherigen erfolgreichen privaten Bestrebungen in unserem Land weitestgehend abgewürgt. Weiter zeichnet sich mit dem vorliegenden Entwurf noch ein grösserer administrativer Wildwuchs (Art. 7 Gesundheitsfolgenabschätzung, Art. 8 Koordination, Art. 9 Information, Art. 10 Unterstützungsmassnahmen, Art. 17 Finanzhilfen an Organisationen, Art. 18 Forschungs- und Innovationsförderung, Art. 19 Aus- und Weiterbildung, Art. 24 Evaluation, Art. 26 Übertragung von Aufgaben etc.) ab als er heute schon besteht. Offensichtlich verfolgt das BAG einzig das Ziel, seine Tätigkeiten ins Unermessliche auszudehnen. Auf die Einführung des neuen Präventionsgesetzes ist daher ersatzlos zu verzichten.
4. Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung
Alleine auf Bundesebene sind heute im Bereich der Gesundheitsförderung folgende Akteure tätig: BAG, BASPO, BSV, ASTRA, BVET, DEZA, EAV, EKAS, Fonds für Verkehrssicherheit, private Krankenversicherer, sbu, Suva, seco, Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Tabakpräventionsfonds. Hinzu kommen kantonale, kommunale und weitere private Akteure. Selbst das BAG gibt zu, dass die „Doppelspurigkeiten und Kompetenzüberschreitungen zahlreich[6]“ sind! Aus Sicht der SVP ist daher insbesondere nicht nachvollziehbar, warum ein neues Institut geschaffen werden soll, währendem in Sachen Stellen und Budget beim Bund praktisch alles beim Alten bleiben soll! Mit dem hier zur Diskussion stehenden Schweizerischen Institut für Prävention und Gesundheitsförderung ist offensichtlich eine wenig zielführende Aufblähung der Verwaltungsorganisation des Bundes geplant, welche heute nicht erkennbare finanzielle Belastungen für die Versicherten und die Steuerzahler zur Folge hätte. Statt die Tätigkeiten besser zu koordinieren und die jährlich über 1,13 Milliarden Franken effizienter einzusetzen, soll eine neue Bundesstelle geschaffen werden, welche unter anderem über eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschlages auf die Krankenkassenprämie von heute 2,40 Fr. alimentiert werden soll. Die Kompetenz für diese Abgabenerhöhung soll nicht mehr wie bis anhin bei den beteiligten Organisationen, sondern nur mehr beim Bund liegen. Dies bedeutet, dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz eine masslose Präventionspolitik betreiben kann, welche volkswirtschaftlich ineffizient ist und die schon genug strapazierten Prämienzahler noch stärker belastet. Ein unhaltbarer Zustand. Die SVP fordert den ersatzlosen Verzicht auf ein Präventionsinstitut.
5. Schlussbemerkungen
Die anfangs erwähnten Fakten und der Vergleich mit den umliegenden Ländern zeigen, dass die Schweiz über einen hohes Niveau an Volksgesundheit verfügt. In einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft müssen die Individuen frei sein, die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu tragen. Statt in sektiererischer Manier jedem Bürger Gesundheit näher zu bringen, wäre es viel zielführender, wenn die vorhandenen Gesetze konsequent angewandt würden und die vorhandenen Mittel – immerhin mehr als 1,13 Milliarden Franken pro Jahr – effizienter eingesetzt würden. Wie selten in einem Bereich herrscht in der Gesundheitsförderung ein riesiger administrativer Wildwuchs. Dieser wird aber durch den vorliegenden Entwurf gar noch vergrössert. Gemäss Vorstellungen des BAG sollte mit dem Präventionsinstitut noch ein weiterer (unnötiger!) Akteur mehr alimentiert werden.