Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen

Die SVP anerkennt die Bedeutung von relevanten Datensammlungen bzw. Registern für die Forschung sowie die Erhöhung der Effizienz, Effektivität und Qualität im Gesundheitswesen. Allerdings wird…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP anerkennt die Bedeutung von relevanten Datensammlungen bzw. Registern für die Forschung sowie die Erhöhung der Effizienz, Effektivität und Qualität im Gesundheitswesen. Allerdings wird dieser Nutzen nur realisiert, wenn die gesammelten Daten auch richtig verwendet werden. Obwohl die SVP in dieser Hinsicht Zweifel hegt, stimmt sie der Vorlage grundsätzlich zu.

Die Schaffung eines nationalen Krebsregisters muss aus Sicht der SVP ganz klar zum nachweislichen Nutzen und Vorteil der betroffenen Patienten geschehen. Die Daten des nationalen Krebsregisters sollen primär der Forschung und der Medizin dienen, um die Qualität, Effektivität und Effizienz der Diagnose und Behandlung zu verbessern. Wir unterstützen die Schaffung eines entsprechenden Bundesgesetzes, weil wir ein solches Register, das über eine relevante Grösse verfügt, für wichtig und sinnvoll für Ärzte, Forscher und letztlich natürlich für die betroffenen Patienten halten und nicht, weil wir Hoffnung auf eine bessere Gesundheitspolitik des Bundes hegen.

Dass der Bund und seine Behörden als Verfasser des vorliegenden Entwurfs andere Ziele verfolgen, zeigt sich im erläuternden Bericht im Kapitel „Verwendungsmöglichkeiten von Registerdaten“. Dort wird als Verwendungszweck beispielsweise die Untersuchung des Einflusses der Wohnlage (z.B. in der Nähe von Industrie-, Atomanlagen oder verkehrsreichen Achsen) oder des Rauchverbots im öffentlichen Raum auf die Krebsrate der Bevölkerung genannt. Daraus lässt sich ableiten, dass der Bundesrat ein nationales Krebsregister in erster Linie zur Propagierung und Untermauerung seiner gesundheitspolitischen, oftmals keineswegs unumstrittenen Massnahmen zu nutzen gedenkt. Bedeutsamer wären jedoch beispielsweise Erkenntnisse, ob es regionale Unterschiede im Behandlungserfolg gibt und welches die Ursachen dafür sein könnten.

Schliesslich empfehlen wir noch folgende zwei Streichungen in der Vorlage: dass die kantonalen Krebsregister ihre Aufgabe effizient zu erfüllen haben (Art. 30 Abs. 2 Bst a.), erachten wir als selbstverständlich. Die angemessene Aus- und Weiterbildung des Personals der kantonalen Krebsregister (Art. 30 Abs. 2 Bst b.) ist einzig Sache der Kantone. Beide Forderungen sind überflüssig, nicht mit dem Föderalismus vereinbar und stellen die Kantone als unmündig und unfähig dar. Sie sind deshalb zu streichen.

Insgesamt unterstützt die SVP die Bestrebungen zur Schaffung eines nationalen Krebsregisters, allerdings mit der nachdrücklichen Forderung, dass dieses Register klar auf die Erhöhung der Qualität, Effektivität und Effizienz der Behandlung von an Krebs erkrankten Menschen fokussiert wird und nicht als Legitimationsinstrument der Gesundheitspolitik des Bundes dient. Bei der parlamentarischen Behandlung sind am vorliegenden Entwurf deshalb entsprechende Verbesserungen vorzunehmen und die betroffenen Kreise der Forschung und Medizin miteinzubeziehen, wobei stets die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen sind. Angesichts der gesamten Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist auch eine Ausweitung der Aufgaben des Bundes, welche schliesslich die Steuerzahler zu tragen haben, nicht tolerierbar. Wird die Ausrichtung und Verwendbarkeit des nationalen Krebsregisters nicht wie oben erwähnt korrigiert, oder führt das Gesetz zu substanziellen Kostensteigerungen, so behält sich die SVP vor, die Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt abzulehnen.

 

 
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