Sie SVP begrüsst grundsätzlich jegliche Massnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, insbesondere wenn diese eine Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Schweizer Bevölkerung…
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Sie SVP begrüsst grundsätzlich jegliche Massnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, insbesondere wenn diese eine Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Schweizer Bevölkerung bewirken, oder dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates geht zwar in die richtige Richtung, enthält jedoch einen gravierenden Mangel, welcher einzig aus der beinahe zwanghaften Sicherung von Steuereinnahmen durch die Verwaltung resultiert. Deshalb weist die SVP diese Vorlage zurück und fordert eine grosszügigere Lösung für die Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten.
Es ist begrüssenswert, dass künftig auch Kosten für freiwillige Umschulungen sowie für Ausbildungen zum beruflichen Aufstieg steuerlich abzugsfähig sein sollen. In der Tat wird damit eine problematische Abgrenzungsnotwendigkeit je nach Zweck oder Anlass der Aus- oder Weiterbildung aufgehoben. Störend ist hingegen, dass über alle Ausbildungen hinweg eine generelle Abzugsobergrenze von 4’000 Franken eingeführt werden soll, nur damit die geschätzten Steuereinnahmenausfälle des Bundes möglichst nicht über 5 Millionen Franken zu liegen kommen.
In seinem Bericht erwähnt der Bundesrat, dass mit einer Abzugsobergrenze rund 80 Prozent der steuerpflichtigen Personen ihre selbstgetragenen Weiterbildungskosten vollständig abziehen könnten. Eine Obergrenze von 10’000 Franken würde diesen Anteil deutlich erhöhen und auch anspruchsvollere, teurere Weiterbildungen begünstigen. Die Ausfälle bei den Steuern werden hierbei auf 7 bis 8 Millionen Franken geschätzt. Das zeigt, dass auch eine Erhöhung des Abzugsbetrages um das Zweieinhalbfache keine lineare, sondern eine deutlich abnehmende Steigerung der Steuerausfälle mit sich bringt.
Die SVP fordert deshalb, dass der Bundesrat die vorgesehene Abzugsobergrenze auf mindestens 15’000 Franken anhebt und damit ein echtes Bekenntnis seiner Förderung und Unterstützung der Aus- und Weiterbildungsbemühungen der Schweizer Bevölkerung abgibt.