Die Zusatzbotschaft kann in ihren Grundzügen unterstützt werden. Die SVP billigt aber nicht das gewählte Vorgehen des Bundes, diese Vorlage im Eiltempo durch eine Vernehmlassung zu peitschen. Es bestand und besteht weiterhin keine Dringlichkeit, das Vernehmlassungsverfahren abzukürzen.
Die Zusatzbotschaft kann in ihren Grundzügen unterstützt werden. Die SVP billigt aber nicht das gewählte Vorgehen des Bundes, diese Vorlage im Eiltempo durch eine Vernehmlassung zu peitschen. Es bestand und besteht weiterhin keine Dringlichkeit, das Vernehmlassungsverfahren abzukürzen.
Das UVG braucht aber eine Revision. Das Vorhaben, eine schlanke Reform auszuarbeiten, ist soweit gelungen. Im Bereich der unfallähnlichen Körperschädigungen verlangt die SVP aber eine klarere Unterscheidung und gesetzliche Abgrenzung zwischen Krankheit und Unfall, sodass langwierige und kostspielige juristische Streitereien in Zukunft vermieden werden können. Abgrenzungsprobleme und Ungleichbehandlungen gegenüber dem KVG müssen endlich konsequent beseitigt werden. Der juristische und administrative Aufwand könnte damit massgeblich reduziert werden. Dabei behilflich wären insbesondere klarere Formulierungen. Ein Leistungsausbau ist damit aber unter allen Umständen zu vermeiden.
Die SVP unterstützt hingegen klar eine Lösung im Bereich Überentschädigung. Es darf nicht sein, dass Personen mit Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen mehr Geld erhalten als Personen die beispielsweise nur von der Pension leben. Jemand, der einen Unfall hatte und lebenslänglich eine Rente dafür erhält, darf im Alter gegenüber einem normalen Rentner nicht bevorzugt werden. Es ist unhaltbar, dass Personen trotz langjähriger Bezahlung von AHV- und PK-Beiträgen lebenslänglich massiv tiefere Leistungen erhalten als Personen, die eine UVG-Invalidenrente beziehen. Diese Regelung sollte jedoch auch im Überobligatorium angedacht werden.
Im Bereich der Organisation der SUVA wiederholen wir unsere Forderungen, dass der Verwaltungsrat personell reduziert wird, auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden kann und stattdessen dem Bund direkte Aufsichtskompetenzen zugeteilt werden sollen.