Die SVP lehnt die Gründung einer nationalen, staatlich finanzierten Menschenrechtsinstitution (NMRI) klar ab. Die Schweiz verfügt in den Art. 8 bis 36 ihrer Bundesverfassung über einen fundierten Grundrechtskatalog. Wir haben gutfunktionierende, effiziente und unabhängige Gerichte, die über die Einhaltung dieser Menschenrechte wachen, besser als weltweit jedes andere Land. Eine Notwendigkeit oder gar Pflicht zur Einrichtung einer Menschenrechtsinstitution (NMRI) besteht nicht.
Neben unseren Gerichten gibt es bereits genügend zivilgesellschaftliche und politische Organisationen im Bereich der Menschenrechte, die sich nicht nur auf theoretischer oder rechtlicher Ebene mit Menschenrechtsfragen befassen, sondern auch auf allfällige Missstände aufmerksam machen.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Menschenrechtssituation in der Schweiz in keiner Art und Weise kritisch ist, ist die staatliche Förderung einer weiteren Institution mit dem gleichen Aufgabenbereich vollkommen überflüssig. Es wäre auch naiv zu glauben, dass eine direkt und praktisch ausschliesslich vom Staat finanzierte Menschenrechtsinstitution von ebendiesem Staat unabhängig sein könnte, dessen Wirken sie beobachten und hinterfragen soll. So fordert es aber die UNO-Resolution, auf die sich das geplante Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution in Art. 1 Abs. 4 stützt.
Die SVP fragt sich auch, wer genau die Akteure sein sollen, die in der Evaluation des Pilotprojekts «Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte» (SKMR) befragt wurden und die den Nutzen dieser Institution als hoch einstuften. Der breiten Bevölkerung dürfte das SKMR nicht bekannt sein. Es liesse sich auch kaum ein Steuerzahler finden, der bereit wäre, hier in massivem Umfang Gelder für Projekte auszugeben, bei denen die grosse Gefahr besteht, dass es sich um „Elfenbeintürme“ handelt, von denen insbesondere deren Urheber profitieren.
Würde diese Institution ein gesellschaftliches Bedürfnis darstellen, könnte man ja darauf vertrauen, dass sie privat finanziert werden kann. Da dem Bundesrat diese Gewissheit zu fehlen scheint, kann man davon ausgehen, dass es vor allem die Menschenrechtsindustrie selber ist, die in besagter Evaluation Akteure aus den eigenen Reihen lobt, in der Hoffnung, so an weitere staatliche und damit gut dotierte Aufträge heranzukommen.
Objektiv betrachtet ist der Praxisnutzen des Pilotprojekts äusserst gering. Das dürfte sich auch nicht ändern, wenn diese Institution ein eigenes Bundesgesetz erhält. Stolz weist der Bundesrat darauf hin, dass dank des SKMR die Hausordnungen von Strafanstalten überarbeitet oder die internen Richtlinien einer einzigen Universität an die Bedürfnisse von Transgender-Personen angepasst wurden. Ob diese Massnahmen wirklich einen Schritt nach vorne darstellen, muss offenbleiben. Fest steht, dass das Erreichte nicht zu beeindrucken vermag, angesichts der investierten Mittel und der Dauer des Pilotprojekts von fünf Jahren.
Da die bisher gemachten Erfahrungen mit dem SKMR und der kärgliche Leistungsausweis dieser Organisation die SVP nicht zu überzeugen vermögen, lehnen wir ein NMRI ab und fordern gleichzeitig, dass auch das SKMR nicht weiter mit Bundesbeiträgen unterstützt wird.