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Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise

Mit dem dringlichen und somit befristeten Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise setzt der Bundesrat die von National- und Ständerat gutgeheissene Motion 20.3151 «Ertragsausfälle im öV – der Bund steht in der Pflicht» um. Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln seitens des Bundes im Gesamtumfang von etwa 800 Millionen Franken sollen Ausfälle bei den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs, die durch die Covid-19-Pandemie und der dagegen ergriffenen Gegenmassnahmen entstanden sind, gedeckt werden. Darüber hinaus sollen bei der SBB Spezialreserven im Umfang von 400 Millionen Franken aufgelöst werden. Die SVP akzeptiert den Mehrheitsentscheid des Parlamentes zur Ausarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, lehnt die voreilige finanzielle Unterstützung sowie die vorgesehenen Massnahmen jedoch nach wie vor ab.

Die SVP bedauert, dass das Parlament die finanzielle Entwicklung der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr und die bereits geplante Auslegeordnung des Bundesrates diesbezüglich nicht abwartete, bevor es mit der Annahme der bereits genannten Motion konkrete finanzielle Unterstützungsmassnahme forderte. Dies war sowohl von der SVP als auch vom Bundesrat in der parlamentarischen Beratung gefordert worden. Dies ist umso unverständlicher, da der Bundesrat bereits zu Beginn der Covid-19-Pandemie erste Abfederungsmassnahmen für den öffentlichen Verkehr ergriffen hatte. Durch die Annahme der Motion und dem daraus hervorgegangenen Auftrag an den Bundesrat werden nun überhastete Massnahmen ergriffen und einer sauberen Analyse vorgegriffen.

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass nun nicht übereilt und nicht einseitig finanzielle Unterstützung seitens des Bundes geleistet werden sollte. Denn auch die Ertragsausfälle, die aufgrund der Covid-19-Krise für den Strassenfonds NAF entstehen, können noch nicht abgeschätzt werden. Auch ist nicht bekannt, wie diese Lücken gedeckt und damit die dringend notwendigen Investitionen in das Schweizer Strassennetz fortgeführt werden können. Für das stark subventionierte Angebot im öffentlichen Verkehr sowie im Schienengüterverkehr sollen hingegen schon heute, bevor die Jahresabschlüsse und damit die definitiven Zahlen vorliegen, 800 Mio. Franken zur Unterstützung vorgesehen werden.

Es ist mehr als fragwürdig, dem öffentlichen Verkehr bei der Zuteilung von Bundesmitteln eine solche Priorität einzuräumen. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sind im Besitz von Bund, Kantonen und Gemeinden: Die öffentlichen-rechtlichen Körperschaften können daher am Jahresende allfällige Betriebsverluste selbst tragen. Zudem ist die SVP nach wie vor der Ansicht, dass Defizite prioritär aus den Reserven der Unternehmen gedeckt werden sollten. Nur in Härtefällen oder wo eine Gewinnerzielung der Unternehmen von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, sollte der Bund zusammen mit Kantonen und Gemeinden eine stärkere Benutzerfinanzierung anstreben und nur in Härtefällen entsprechende Unterstützung leisten. Schliesslich sind überwiegend die Fahrkarteneinnahmen von der Krise betroffen. Diese Einnahmen decken nur gerade einen Drittel der Gesamtkosten des öffentlichen Verkehrs ab. Der Rest wird durch Subventionen, die durch die Krise nicht tangiert sind, finanziert. Darüber hinaus sollten staatliche Betriebe wie beispielsweise die SBB ihren Beitrag bei der Verlustdeckung nicht nur durch die Auflösung von Reserven zu leisten haben, sondern auch dazu angehalten werden, mittelfristig entsprechende Restrukturierungen vorzunehmen, um Kosten einzusparen und Effizienzsteigerungen zu realisieren. Hierzu ist beispielsweise der Stellenbestand in nicht-betriebsnotwendigen Bereichen zu reduzieren. Hinzu kommt, dass es für ein Unternehmen wie die SBB, die mit dem Betrieb von Fernverkehrsstrecken Gewinne erwirtschaften kann, zumutbar ist, Verluste und Liquiditätsengpässe vorwiegend mit Überbrückungskrediten oder gar normalen Krediten zu decken. Was die Infrastruktur betrifft, so muss der Beschleunigung der vom NAF, dem Rückgrat unserer Mobilitätsfinanzierung, finanzierten Projekte Priorität eingeräumt werden. Denn das Verkehrssystem der Schweiz hat während der Krise ununterbrochen funktioniert und dies besonders dank der Leistung des motorisierten Verkehrs auf der Strasse.

Aus diesem Grund und angesichts der überaus angespannten finanziellen Lage des Bundes fordert die SVP den Bundesrat dazu auf, nun nicht grossflächig A-Fonds-Perdu-Beiträge über den gesamten Zeitraum hinweg zu verteilen und sämtliche Defizite der Unternehmen zu decken, sondern diese nur in ausgesprochenen Härtefällen zu vergeben. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Transportunternehmen in städtischen Gebieten im Vergleich zu jenen in ländlichen Gebieten sowie Randregionen nicht bevorzugt finanziell unterstützt werden. Auch sollte sichergestellt werden, dass nicht ausschliesslich der Schienenverkehr, sondern vor allem auch die Grundversorgung auf der Strasse insbesondere in den Randregionen sichergestellt wird. Die SVP erwartet zudem, dass der Bundesrat nach einer umfassenden Auslegeordnung in Bezug auf den Verkehr nun auch entsprechende Massnahmen zugunsten des Strassenverkehrs und dessen Infrastruktur vorlegt.

 
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