Die SVP unterstützt die Verrechnungssteuerreform, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes stärkt und gleichzeitig das Bankgeheimnis im Inland aufrechterhält. Bei der Umsetzung der Reform muss insbesondere die Komplexität reduziert werden, damit die Finanzbranche nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert.
Mit dieser Vorlage stärkt der Bundesrat den Fremdkapitalmarkt in dem er die Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen in der Schweiz abschafft. Dies hat einen positiven Effekt auf die gesamte Finanzwirtschaft. Die Verrechnungssteuer wird weiterhin für inländische natürliche Personen erhoben. Dies erlaubt es, das steuerliche Bankgeheimnis im Inland zu wahren und der Kriminalisierung des Schweizer Volkes vorzubeugen.
Der teilweise Wechsel zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer ist sinnvoll. Für die Zahlstellen (oft Banken) führt die Umsetzung dieser Vorlage zu grösseren administrativen und technischen Herausforderungen, welche die Branche jedoch hart trifft. Die gesamten Einführungskosten für den Systemwechsel, welche die Finanzdienstleister zu bewerkstelligen haben, werden auf 500 Millionen Franken geschätzt. Da die Abwicklung einer Zahlstellensteuer aufwändiger als heute sein wird, muss der Bund zusammen mit den Branchenvertretern zweckmässige Lösungen anstreben. Die administrative Belastung der Unternehmen muss zwingend minimisiert und auf die Anliegen der Branche muss eingegangen werden.
Es gilt in einem ersten Schritt, die ausländischen Kollektivanlagen und ausländischen strukturierten Produkte von der Reform auszuklammern. Dies ist notwendig, um die Akzeptanz der Reform in der Finanzbranche zu erhöhen.
Allgemein ist die Zahlstellensteuer auf Zinsanlagen zu beschränken. Zusätzlich muss eine Möglichkeit geschafft werden, dass die Verrechnungssteuer bei Aktienbeteiligungen innerhalb von Konzernen einem freiwilligen Meldeverfahren unterstellt werden können. Damit werden Optimierungen beim Beteiligungsabzug ermöglicht und die wirtschaftliche Mehrbelastung verringert. Dies würde eine ausgedehnte Konzernfinanzierung aus der Schweiz ermöglichen, ohne die betroffenen Firmen Nachteile beim Beteiligungsabzug auszusetzen. Eine diesbezügliche Anpassung würde den Finanzierungsstandort Schweiz weiter stärken. Massgebliche Beteiligungen gehalten von natürlichen Personen (über 10%) sollen ebenfalls einem freiwilligen Meldeverfahren unterlegt werden können. Diese sind sowieso bekannt und ein solches Meldeverfahren würde keine Aufweichung des inländischen Bankgeheimnisses beinhalten. Dies würde die Liquidität der betroffenen Unternehmer steigern.
Die bestehenden Ausnahmebestimmungen für TBTF-Instrumente bei der Verrechnungssteuer sollen verlängert werden, sofern die vorgeschlagene Reform nicht per 1.1.2022 in Kraft tritt. Die Ausnahmen sind so kurz wie möglich zu halten.
Die Vorlage wird von einer Anpassung bei den Stempelabgaben begleitet. Neu soll der Handel mit inländischen Obligationen nicht mehr der Umsatzabgabe unterliegen. Dies ist ebenfalls begrüssenswert, da dies die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzbranche stärkt.