Mit der Versandmethode «A-Post Plus» stellt die Schweizerische Post Sendungen auch am Samstag nachverfolgbar zu. Dies kann für den Empfänger mit Nachteilen verbunden sein. Um diese Problematik zu beheben, hat der Gesetzgeber mit der Revision der Zivilprozessordnung eine neue Zustellungsregel eingeführt. Danach gilt die Zustellung von fristsetzenden Mitteilungen an Wochenenden oder Feiertagen mit gewöhnlicher Post erst am folgenden Werktag als erfolgt.
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage soll die für die Zivilprozessordnung gefundene Lösung auf alle anderen Erlasse übertragen werden, die Regelungen zur Fristenberechnung enthalten. Damit gelten künftig in der ganzen Rechtsordnung des Bundes dieselben Regeln für die Zustellung von fristsetzenden Sendungen.
Die Vorlage setzt die Motion 22.3381 um, welche im Nationalrat einstimmig angenommen wurde. Die SVP unterstützt die Harmonisierung der Fristenberechnung. Nicht nur gehen die Empfänger keine Gefahr mehr ein einen Rechtsverlust zu erleiden, auch die Praxis profitiert von einer einfacheren, einheitlichen Umsetzung.