Vernehmlassung

Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Für die Schweiz als kleine, offene, aber auch hochentwickelte Volkswirtschaft ist ein funktionierender und wirksamer Wettbewerb von grosser Bedeutung. Die SVP begrüsst und unterstützt deshalb…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Für die Schweiz als kleine, offene, aber auch hochentwickelte Volkswirtschaft ist ein funktionierender und wirksamer Wettbewerb von grosser Bedeutung. Die SVP begrüsst und unterstützt deshalb ausdrücklich Bestrebungen, welche den Wettbewerb sicherstellen und schützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erhalten und fördern. Zentrale Erfordernisse sind dabei Rechtssicherheit, rechtsstaatlich korrekte Verfahren aber auch die Wahrung der Verhältnismässigkeit betreffend Aufwand und Kosten, welche sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Behörden in diesem Zusammenhang ausgelöst werden. Insgesamt vermag der vorliegende Entwurf des Bundesrates in mehrfacher Hinsicht nicht zu überzeugen, so dass ihn die SVP ablehnt.

I. Neugestaltung der Institutionen – Stärkung der Unabhängigkeit
Die verstärkte Trennung der Untersuchungsinstanz (bisher Sekretariat der Weko) von der Entscheidungsinstanz (bisher Weko) ist nach Ansicht der SVP in der Tat verbesserungswürdig. Allerdings sollte dies zum heutigen Zeitpunkt durch Anpassungen der bestehenden gesetzlichen sowie organisatorischen Regelungen geschehen und nicht durch die vorschnell wirkende Einsetzung einer neuen staatlichen Untersuchungsbehörde und eines neuen Bundeswettbewerbsgerichtes. Es sind keine derart gravierenden Missstände im Wettbewerbsumfeld der Privatwirtschaft feststellbar, dass ein solcher Schritt gerechtfertigt wäre. Vielmehr muss in solchen Fällen befürchtet werden, dass beispielsweise mit dem Argument der Qualitätsgewährleistung laufend zusätzliche Stellen geschaffen werden, die ihrerseits wiederum mehr Verfahren anstrengen, um ihre Existenz zu rechtfertigen. Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Schaffung neuer Behörden und Gerichte wie hier geplant ab.

II. Beschleunigung der Verfahren
Die SVP begrüsst ausdrücklich das Ziel der Beschleunigung von Kartellrechtsverfahren. Damit einhergehend kann auch die Verkürzung des Instanzenzuges unterstützt werden. Da die SVP wie im ersten Abschnitt erläutert der Schaffung neuer Behörden und Gerichte ablehnend gegenüber steht, käme allenfalls die zweite Alternative (gemäss erläuterndem Bericht des Bundesrates) als Lösung in Frage, wonach das Bundesverwaltungsgericht neu zur ersten Entscheidungsinstanz würde. Es ist zu prüfen, ob diesem eine Abteilung für Wettbewerbs- und Kartellfragen anzugliedern wäre, oder ob das notwendige Fachwissen auf anderem Wege ausreichend eingebracht werden könnte. Generell soll hier aber darauf hingewiesen werden, dass Verfahren auch unter den bestehenden Umständen durch den entsprechenden Willen dazu und eine wirtschaftsorientierte Haltung gestrafft und verkürzt werden könnten.

III. Verkürzung des Widerspruchsverfahrens
Die vorgesehene Verkürzung des Widerspruchsverfahrens von fünf auf zwei Monate befürwortet die SVP. Dadurch kann die Planungssicherheit für die Unternehmen verbessert und das Investitionsrisiko kalkulierbarer gemacht werden. Im Sinne der Bestrebungen nach einem attraktiven Wirtschaftsstandort Schweiz dürfte hier noch weiter gegangen werden.

IV. Zusammenschlusskontrolle
Die Zusammenschlusskontrolle betrifft in der Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft mehrheitlich internationale Fusionen. Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat darauf verzichtet, die Schwellenwerte für Meldungen zu senken und damit eine Erhöhung der Meldungen und Abklärungen auszulösen. Ebenso positiv wird die Absicht beurteilt, bei europäisch-grenzübergreifenden Fusionen die Verfahren in der Schweiz stark zu vereinfachen und den EU-Instanzen zu überlassen. Bei den Beurteilungskriterien bzw. dazu verwendeten Methoden bevorzugt die SVP die zweite im Erläuterungsbericht vorgestellte, einfachere Variante. Die erwähnten SIEC-Tests erscheinen als zu aufwändig und den konkreten Verhältnissen nicht angemessen.

V. Behördliche Zusammenarbeit mit dem Ausland
Beim Ausbau oder der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Schweizer und ausländischen Behörden ist grösste Zurückhaltung zu üben. Rechtssicherheit, Rechts- und Datenschutz sowie andere grundsätzliche Prinzipien für Amts- und Rechtshilfeverfahren (z.B. doppelte Strafbarkeit) sind strikte einzuhalten. Deshalb ist in diesem Bereich der Weg über bilaterale Abkommen und Verträge zu beschreiten.

VI. Stärkung des Kartellzivilrechtes
Die Ausweitung der zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten auf alle von Kartellen Betroffenen lehnt die SVP klar ab. Auch wenn der Bundesrat dies bestreitet, bleibt die Gefahr einer Flut von Klagen bestehen. Auch jene Klagen, die nicht zu einer Verurteilung führen, verursachen den verdächtigten oder angeklagten Unternehmen dennoch Kosten. Zudem hätte diese starke Ausdehnung des Kreises der Klage- und Schadenersatzberechtigten mit grosser Wahrscheinlichkeit eine massive, existenzgefährdende Erhöhung der gesamten Schadenersatzsummen zur Folge.

VII. Compliance-Programme und Strafverfahren gegen Mitarbeiter
Diese vom Bundesrat in seinem Bericht zur Sprache gebrachte Thematik sollte aus Sicht der SVP separat behandelt werden. Dem Vorteil der allfälligen Vermeidung von existenzgefährdenden Kartellbussen, welche durch das Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters ausgelöst wurden, steht – je nach Ausgestaltung einer neuen Regelung – die Gefahr gegenüber, dass nur grosse, ressourcen- und finanzstarke Unternehmen sich ausreichende Compliance-Programme leisten können. Damit würden jedoch kleine und mittlere Unternehmen faktisch diskriminiert, insbesondere wenn sie genau gleich hohe Anforderungen zu erfüllen hätten. Hier sind zuerst konkrete Umsetzungsvorschläge abzuwarten.

VIII. Schlussbemerkungen
Die SVP lehnt den vorliegenden Änderungsentwurf für das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen ab. Sie forderte eine komplette Überarbeitung und Re-Dimensionierung, welche die wesentlichen Verbesserungsmöglichkeiten, nämlich die Stärkung der Unabhängigkeit der Untersuchungs- und Entscheidungsinstitutionen sowie die Verkürzung und Beschleunigung der Verfahren (z.B. durch Verkürzung des Instanzenzuges) anstrebt. In jedem Fall ist eine Aufblähung der Behörden und Gerichte zu vermeiden. Ebenso ist eine Erhöhung der Kosten für die Unternehmen zu unterbinden.

 
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