Vernehmlassung

Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist volkswirtschaftlich schädlich.

Schwarzarbeit ist volkswirtschaftlich schädlich. Die vorliegende Gesetzesrevision würde jedoch zu einem nicht vertretbaren administrativen Mehraufwand für die kontrollierten Unternehmen führen, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen im Kampf gegen die Schwarzarbeit nachgewiesen werden kann. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen letztlich insbesondere zu einer weiteren Aufblähung der Verwaltung. Die SVP lehnt die zur Vernehmlassung stehenden Anpassungen deshalb ab.

Schwarzarbeit führt zu volkswirtschaftlich negativen Effekten, indem der Wettbewerb verzerrt und die Migrationspolitik unterlaufen wird sowie den Sozialwerken Mittel vorenthalten werden. Aus Sicht der SVP gibt es grundsätzlich drei Wege, um dieses Problem anzugehen: Der erste Weg sind möglichst tiefe Steuer- und Abgabesätze, um den Anreiz für Schwarzarbeit klein zu halten. Der zweite Weg besteht darin, die administrativen Verfahren möglichst zu vereinfachen, damit bestehende Regeln auch mit vertretbarem Aufwand eingehalten werden können. Der Dritte Weg ist die konsequente Durchsetzung des bestehenden Rechts, das möglichst klar und verständlich ausgestaltet sein muss. Bei allen getroffenen Massnahmen darf die KMU-Verträglichkeit nie aus den Augen verloren werden, da ansonsten insbesondere die sich korrekt verhaltenden Unternehmen unter zusätzlicher Bürokratie leiden.

Die beantragte Neuregelung will die Wirksamkeit des bestehenden Gesetzes verbessern und beschreitet somit den dritten Weg. Jedoch ist die vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) keineswegs KMU verträglich. Studien zeigen, dass die Schweiz bezüglich Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit im internationalen Vergleich sehr gut dasteht. Dies ist unteren anderem auf unseren liberalen Arbeitsmarkt zurückzuführen, welcher die Unternehmen nicht mit übermässiger Bürokratie belastet. Diesen liberalen und flexiblen Arbeitsmarkt gilt es zu bewahren.

Die SVP lehnt es deshalb ab, dass neu Verstösse gegen die Meldepflicht bei der Anmeldung von Arbeitnehmern bestraft werden sollen (Art. 18 BGSA). Für die AHV ist die strikte Durchsetzung von Art. 136 AHVV nicht mehr notwendig und sollte abgeschafft werden. Sie schafft über viele unnötige unterjährige Meldungen enorme Bürokratie für Unternehmen, ohne dass die Meldungen im Bereich der Sozialversicherungen noch einen Zweck erfüllen würden.

Grundsätzlich begrüsst die SVP, dass die Zusammenarbeit der mit Kontrollen betrauten Behörden verbessert werden soll. Das BGSA sieht eine solche Regelung heute für den Bereich des Mehrwertsteuerrechtes vor. Der durch Kontrolltätigkeiten bei den Unternehmen verursachte Aufwand darf dabei jedoch nicht ansteigen. Ziel eines verbesserten Austausches muss es sein, Doppelspurigkeiten zu eliminieren und wo immer sinnvoll Informationen auszutauschen, welche gezielt helfen, Schwarzarbeit aufzudecken. Wir lehnen es jedoch klar ab, dass Kontrollen bei unbescholtenen Unternehmen zunehmen oder dass Kontrollorgane dazu motiviert werden, ausserhalb ihres angestammten Bereichs Untersuchungen anzustellen. Die Vorlage lässt in diesen Punkten einen zu grossen Interpretationsspielraum offen, welchen wir nicht unterstützen können (Art. 10 und Art. 11).

In diesem Zusammenhang sind wir auch mit der neuen Kostenregelung (Art. 16) nicht einverstanden. Durch die Bindung der Beträge an die Auferlegung und Durchsetzung von Gebühren und Bussen besteht das Risiko, dass die Kontrolltätigkeit auch bei sich korrekt verhaltenden Unternehmen unverhältnismässig steigt, ohne das ein entsprechender Nutzen entsteht. Es sollten vielmehr die richtigen Anreize gesetzt werden, damit der Vollzug in den Kantonen reibungslos abläuft.

 
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