Die SVP begrüsst die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Massnahmen gegen terroristische Gefährder. Der geplante Stellenausbau ist dabei departementsintern zu kompensieren. Auch erwartet die SVP, dass spätestens in der Botschaft an das Parlament die Kosten, die für die Umsetzung der Massnahmen anfallen, noch konkretisiert werden.
Die im Vorentwurf enthaltenen Massnahmen sind aus Sicht der SVP geeignet, radikalisierte Personen daran zu hindern, aus der Schweiz ins Ausland zu reisen, um dort eine terroristische Straftat zu begehen. Allerdings ist fraglich, ob die Massnahmen auch geeignet sind, einen Terrorakt in der Schweiz zu verhindern. Auf jeden Fall zu kurz angesetzt ist die Maximaldauer von sechs Monaten für Massnahmen gemäss Abschnitt 5 E-BWIS. Eine Begrenzung auf zwölf Monate mit einmaliger Verlängerung um sechs Monate wäre wirkungsvoller.
Bezüglich Art. 23l Abs. 6 E-BWIS äussern wir Vorbehalte gegenüber dem Recht des Gefährders, jederzeit ein Gesuch um Aufhebung der Anordnung, eine bestimmte Liegenschaft nicht zu verlassen, einreichen zu können. Bei querulatorischem Verhalten des Gefährders wäre es denkbar, dass dieser täglich ein solches Gesuch stellt und damit die Gerichte unnötig belastet. Der Absatz wäre daher so zu formulieren, dass ein Gesuch um Aufhebung der Massnahme einmalig bei ihrer Anordnung und nochmals bei einer allfälligen Verlängerung gestellt werden kann.
Bezüglich Art. 1 Abs. 3 E-ZentG fordert die SVP, dass zur Bekämpfung der Internetkriminalität keine neuen Einrichtungen gegründet werden, sondern auf bestehende Strukturen zurückgegriffen wird.