Vernehmlassung

Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Zwar wird der Zweck des neuen Bundesgesetzes, nämlich die Verhinderung des Missbrauchs von Vorläuferstoffen, welche geeignet sind, explosionsfähige Stoffe herzustellen, von der SVP nicht bestritten. Der vorliegende Entwurf ist aus unserer Sicht jedoch klar nicht geeignet, dieses Ziel in der Praxis zu erreichen. Was bleibt sind Mehrkosten, hoher administrativer Aufwand und Probleme beim Datenschutz, ohne damit auch nur ansatzweise einen sicherheitspolitischen Mehrwert zu erreichen.

Das neue Bundesgesetz soll sich nur an Privatpersonen richten. Im Bereich des Terrorismus sind aber grundsätzlich Organisationen am Werke, welche damit nicht erfasst werden. Die neuen Bestimmungen bleiben daher grösstenteils unwirksam, erfassen die Problematik in diesem Bereich nicht und schaffen bloss eine
Scheinwirkung.

Auch der Erlass einer Liste von Vorläuferstoffen durch den Bundesrat führt in der Praxis nicht zu einem Sicherheitsgewinn, wohl aber zu einem enormen administrativen Aufwand für die betroffenen Branchen oder den Fachhandel (Apotheken, Drogerien, Zoohandlungen, aber auch Baumärkte oder Verkaufsstellen für die Landwirtschaft).

Auch die vorgeschlagene Erwerbsbewilligung für Privatpersonen (maximal 3 Jahre), führt im Endeffekt nicht zu einer Verhinderung des Missbrauchs, da während dieser Zeit ein möglicher Bau von explosionsfähigen Stoffen ohne weiteres möglich wäre. Die vorgesehenen geringen Strafbestimmungen sind ebenso wenig geeignet, einen Missbrauch effektiv zu verhindern.

Die eingangs erwähnten Punkte sind das eine. Das andere sind die aus Sicht des Datenschutzes höchst problematischen und auch fragwürdigen Vorschläge, welche wir klar ablehnen. Einmal mehr soll die AHV-Versichertennummer verwendet werden. Die SVP hat bereits mehrfach bei anderen Gesetzen festgehalten und auch davor gewarnt, diese als Identifikator zu verwenden. Die AHV-Versichertennummer wird damit mehr und mehr zu einer Sozialversicherungsnummer, wie in den USA, das genaue Gegenteil dessen, was man bei der Lancierung der neuen AHV-Versichertennummer im Jahre 2008 versprochen und auch gesetzlich festgehalten hatte.

Die Tatsache, dass die Grenzwerte der regulierten Produkte von einem Sachverständigenausschuss erarbeitet und laufend angepasst werden sollen, birgt zudem die Gefahr, dass künftig noch mehr administrativer, personeller und damit auch finanzieller Aufwand anfallen wird.

 
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