Vernehmlassung

Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vehement ab.

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit vehement ab. Der Ausbau würde die aus Sicht der SVP heute schon bestehende staatliche Überregulierung in diesem Bereich zusätzlich verschärfen und den liberalen Arbeitsmarkt damit weiter einschränken. Für die SVP ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun die flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit ausbaut, nachdem er aufgrund des am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung einen klaren Auftrag zur Begrenzung der Zuwanderung hat, zu dem auch eine Anpassung der Personenfreizügigkeit gehört. Nach Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung wird sich weisen, welche flankierenden Massnahmen allenfalls noch notwendig und sinnvoll sind. Ein Ausbau der flankierenden Massnahmen zum heutigen Zeitpunkt kann nur so gedeutet werden, dass der Bundesrat die Vorgaben einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung nicht umsetzen will, was aus Sicht der SVP inakzeptabel ist.

Im Zuge der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU wurden am 1. Juni 2004 arbeitsmarktliche Massnahmen in Kraft gesetzt, welche sowohl Schweizer Erwerbstätige als auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen sollen. Entgegen den politischen Versprechungen bei der Einführung der Personenfreizügigkeit geht es heute beim Vollzug der flankierenden Massnahmen (FLAM) nicht mehr in erster Linie um die Kontrolle von ausländischen Arbeitskräften und Unternehmen. Die staatliche Regulierungswut hat sich inzwischen auch auf Schweizer Unternehmen und Arbeitsverhältnisse ausgedehnt, die ohne jeden Bezug zur Personenfreizügigkeit stehen. Bestes Beispiel dafür war die Einführung der Solidarhaftung. Aber auch die in der Vernehmlassungsvorlage skizzierte Erhöhung der Obergrenze für Verwaltungssanktionen zielt pauschal auf Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in der Schweiz anstellen und damit mit der Personenfreizügigkeit in keinem Bezug stehen. Eine solche Ausweitung der staatlichen Regulierung weist die SVP entschlossen zurück.

Für die SVP ist es absolut unverständlich, weshalb die FLAM gerade jetzt erneut verschärft werden sollen. Die Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» (MEI) am 9. Februar 2014 durch Volk und Stände, welche die Wiedereinführung von Arbeitsmarktkontingenten und einen Inländervorrang bei der Anstellung von neuen Mitarbeitenden fordert, muss nun rasch umgesetzt werden. Dabei wird auch zu definieren sein, welche Überprüfungen der Arbeitsverhältnisse bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt notwendig sind. Mit dem neuen System wird zumindest ein Teil der flankierenden Massnahmen ersetzt werden können.

Der erläuternde Bericht (S. 8) ist bezüglich der Ziele der Massnahmen erhellend: Die Vernehmlassungsvorlage wurde von der Arbeitsgruppe „Personenfreizügigkeit und Arbeitsmassnahmen“ angestossen, die im Hinblick auf die Volksinitiativen «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» und «Gegen Masseneinwanderung» eingesetzt worden ist. Anders gesagt: bei den bisherigen und weiterhin geplanten Verschärfungen ging es und geht es nicht um die Bekämpfung von Lohndumping, sondern um reine Abstimmungstaktik. Dies nährt auch den Verdacht, dass es dem Bundesrat mit einer effektiven Umsetzung der Verfassungsbestimmung zur Steuerung der Zuwanderung nicht ernst ist.

Die SVP lehnt diese unnötige und fehlgeleitete Vorlage ab.
 

Zu den einzelnen beantragten Neuregelungen nimmt die SVP wie folgt Stellung:

  1. Voraussetzungen zur Verlängerung eines Normalarbeitsvertrags (Art. 360a Abs. 3 OR)
    Der Erlass eines Normalarbeitsvertrags im Sinne von Art. 360a OR stellt einen bedeutenden Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Der vorliegende Gesetzesentwurf will die Voraussetzungen gar dahingehend lockern, dass ein Normalarbeitsvertrag auch dann verlängert werden kann, wenn blosse Hinweise auf Missbräuche vorliegen. Damit werden der öffentlichen Hand Tür und Tor geöffnet, neu einseitig Lohnvorschriften zu erlassen. Die SVP lehnt diese Bestimmung deshalb entschieden ab, da sie den Grundlagen des Schweizer Arbeitsrechts diametral widerspricht.
     
  2. Erweiterung der Bestimmungen, die der erleichterten Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen zugänglich sind (Art. 1a Abs. 2 AVEG)
    Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung darf laut erläuterndem Bericht nicht zum Ziel haben, die von den Vertretern einer Mehrheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche ausgehandelten minimalen Arbeitsbedingungen auf die restliche Branche anwendbar erklären zu lassen. Mit der Ausweitung des Geltungsbereichs eines erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) um Bestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten, den Ferien, den Spesen und der Kaution, nähert sich die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung in ihren Wirkungen einer ordentlichen Allgemeinverbindlicherklärung jedoch an. Die SVP lehnt diese Regelung ab.
     
  3. Möglichkeit der Verlängerung einer bestehenden Allgemeinverbindlicherklärung (Art. 2. Ziff. 3, 3bis und 3ter AVEG)
    Die SVP lehnt eine Senkung des Arbeitgeberquorums und damit eine Verlängerung eines bestehenden allgemeinverbindlich erklärten GAV bei tieferem Arbeitgeberquorum auf maximal drei Jahre ab. Begründet wird diese Massnahme mit der Gründung neuer Unternehmen, die noch nicht einem Arbeitgeberverband angeschlossen sind und mit Betrieben, die ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband kündigen. Die Absicht der Neuregelung ist, den Vertragspartnern drei Jahre Zeit zu geben, um das Arbeitgeberquorum wieder zu erreichen. Damit wird die Verlängerung eines Beschlusses über die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV auch dann möglich, wenn das Arbeitgeberquorum nicht mehr erfüllt ist. Die SVP ist der Auffassung, dass mit dieser vorgeschlagenen Neuregelung eine Art informelle Zwangsmitgliedschaft eingeführt werden soll. Die SVP lehnt diese Neuregelung entschieden ab.
     
  4. Erhöhung der Obergrenze der Verwaltungssanktionen (Art. 9 EntsG)
    Der Entwurf sieht vor, dass neu Verwaltungssanktionen von bis zu CHF 30‘000.- für in- und ausländische Arbeitgeber gesprochen werden können. Die staatliche Arbeitsmarktkontrolle richtet ihren Fokus damit auch auf Schweizer Unternehmen und Arbeitsverhältnisse ohne jeden Bezug zur Personenfreizügigkeit. Gemäss erläuterndem Bericht soll damit eine „Gleichbehandlung in- und ausländischer Arbeitgeber“ erzielt werden. Für die SVP ist damit erwiesen, dass es beim Vollzug der FLAM nicht mehr um Fragen der Personenfreizügigkeit an sich geht, sondern vielmehr um die Durchsetzung gewerkschaftlicher Ziele und eine Verstaatlichung des Schweizer Arbeitsmarkts. Die SVP lehnt deshalb auch die Erhöhung der Obergrenze der Verwaltungssanktionen ab.
     
  5. Schlussbemerkungen
    Der erläuternde Bericht gibt Aufschluss darüber, dass die bisherigen und nun geplanten Verschärfungen im Bereich der flankierenden Massnahmen einseitig politisch motiviert sind und zu einer Zementierung der Personenfreizügigkeit führen sollen, was vor dem Hintergrund des Volksentscheids vom 9. Februar inakzeptabel ist. Aber auch in materieller Hinsicht birgt die Vorlage für SVP höchst problematische Punkte: Der staatliche Einflussbereich soll nochmals stark ausgeweitet werden, was im Endeffekt unseren liberal ausgestalteten Arbeitsmarkt weiter aushöhlt und damit schwächt.
 
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