Die SVP unterstützt die Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung. Vor Allem die versprochene Vereinfachung der Abrechnung von Erwerbsersatz für Arbeitgeber bringt gerade für KMU einen administrativen Minderaufwand. Die SVP weist die personellen Konsequenzen dieser Vorlage jedoch entschieden zurück. Es ist unverständlich wie eine Automatisierung und ein Bürokratieabbau nicht mit einem Abbau des Personalbedarfs einhergehen kann.
Die Automatisierung und Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasant voran. Gerade in Bereichen wie der Abrechnung von EO-Diensttagen bringt, aus unserer Sicht, die Automatisierung und Digitalisierung einen bedeutenden Mehrwert, sowohl für die Verwaltung der Ausgleichskassen als auch für die Arbeitgeber der betroffenen EO-Bezüger.
Der automatische Datenaustausch für EO-Leistungen ist notwendig, jedoch sehen wir hier das Problem, dass dieser Datenaustausch unter Umständen das Recht der Bevölkerung auf Anonymität nicht gewährleistet und daher den Datenschutz verletzen könnte. Daher ist es zwingend notwendig, dass dieser automatische Datenaustausch über sichere Server läuft und keine Daten an andere Stellen oder Dritte weitergegeben werden können.
Der automatische Datenaustausch ermöglicht gerade kleineren KMU schneller Ausgleichsgelder zu erhalten. Für kleine Unternehmen ist es nicht nur mühsam, sondern auch mit finanziellen Folgen versehen, wenn Abrechnungen verzögert erfolgen oder durch einen administrativen Mehraufwand verbunden sind. Aus dieser Sicht ist die Vorlage gerade aus KMU-Sicht zu unterstützen.
Durch die Automatisierung und die Digitalisierung verspricht sich die Bundesverwaltung ein Minderaufwand an administrativen Tätigkeiten. In Anbetracht der grossen Zahl jährlicher EO-Abrechnungen muss sich dieser Minderaufwand auf den Personalbestand auswirken. Jedoch sprechen die Vorlage und der Begleitbrief nur von Mehrkosten – Sparpotential wird bei der Verwaltung keiner erwähnt. Digitalisierung bringt unweigerlich mit sich, dass neues Personal, welches sich um die IT-Infrastruktur kümmert, eingestellt werden muss. Es ist jedoch unverständlich, dass beim bestehenden Personal, welches sich mit der Bearbeitung der – bisher auf Papierform – eingereichten Anträge kümmerte, keine Reduktion vorgesehen ist. Dies ist dringend in die Wege zu leiten.