Das Bargeld als unabhängiges Zahlungsmittel und der Schweizer Franken als eine der stabilsten Währungen der Welt sind Grundpfeiler unseres Wohlstandes und einer freien und souveränen Schweiz. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen selbst über ihre Währung bestimmen können. Für die SVP sind die Anliegen der Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» absolut berechtigt. Zu deren Umsetzung ist der vom Bundesrat ausgearbeitete direkte Gegenentwurf jedoch vorzuziehen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die von der Initiative geforderten Verfassungsänderungen bereits auf Gesetzesstufe vorhanden sind. Der direkte Gegenentwurf sieht deshalb vor, Teile des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) sowie des Nationalbankengesetz (NBG) auf Verfassungsstufe zu heben. Die bereits gefestigte Auslegung und Praxis kann so übernommen werden. Durch die präzisere Formulierung werden die Anliegen der Initiative noch besser berücksichtigt. Aus Sicht der SVP macht diese Vorgehensweise Sinn.
Initiativtext:
Art. 99 Abs. 1bis und 5
1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Direkter Gegenentwurf des Bundesrates:
Art. 99 Abs. 1bis und 2bis
1bis Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken.
2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.
Die Anliegen der Initiative werden voll und ganz umgesetzt, der Unterschied liegt alleine in der Formulierung. Durch die Anhebung des Gesetzestextes auf Verfassungsstufe, ist die Mitsprache von Volk und Ständen gewährleistet. Aus diesen Gründen spricht sich die SVP für den direkten Gegenentwurf des Bundesrates aus.