Vernehmlassung

Drei Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz

Die SVP lehnt die drei vorliegenden Verordnungsentwürfe ab.

Die SVP lehnt die drei vorliegenden Verordnungsentwürfe ab.

Das im internationalen Vergleich hohe Niveau im Schweizer Tierschutz soll erhalten bleiben, gleichzeitig muss aber auch Augenmass gewahrt werden. Grundsätzlich vertritt die SVP die Meinung, dass die Schweiz bereits zum heutigen Zeitpunkt über sehr griffige Tierschutzgesetze und entsprechende Verordnungen verfügt. Aus diesem Grund werden jegliche Neuerungen abgelehnt, welche in einer weiteren Verschärfung resultieren. Bei der Revision des Tierschutzgesetzes hat die SVP sich einer weiteren Vermenschlichung der Tiere wiedersetzt und daher die dazumal vorgeschlagene Ausdehnung der Schutzbestimmungen klar abgelehnt.

Die nun vorliegenden Verordnungen schiessen über das Ziel hinaus, sind leider nicht praxisnah ausgestaltet und führen zu mehr Bürokratie. Diese Überregulierung führt zu  Unklarheiten bei der Auslegung und Rechtsunsicherheit. Die Tendenz zur Harmonisierung und Verrechtlichung negiert die Eigenverantwortung der Züchter und Halter, respektive der Unternehmen und Konsumenten. Zudem enthalten die Verordnungen diverse definitorische Mängel (z.B. im Bereich Nutztiere), und die administrativen Kosten werden einseitig auf die Züchter und Halter abgewälzt. Dies kann so nicht akzeptiert werden. Unter verbindlichem Einbezug der betroffenen Branchen und Organisationen sollte anstatt einer ideologisch einseitig motivierten Gängelung ein Tierschutz mit Augenmass betrieben werden.

 
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