Vernehmlassung

EG-Hygienerecht im Lebensmittelbereich und Neustrukturierung des Verordnungsrechts zum…

Die SVP weiss um die Bedeutung des EU-Marktes für die Schweizer Lebensmittelproduzenten. Daher unterstützt sie auch Bestrebungen, Handelshemmnisse zu minimieren und eine Äquivalenz zwischen dem…

EG-Hygienerecht im Lebensmittelbereich und Neustrukturierung des Verordnungsrechts zum Lebensmittelgesetz

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Allgemeine Bemerkungen

Die SVP weiss um die Bedeutung des EU-Marktes für die Schweizer Lebensmittelproduzenten. Daher unterstützt sie auch Bestrebungen, Handelshemmnisse zu minimieren und eine Äquivalenz zwischen dem schweizerischen Lebensmittelrecht und demjenigen der EU zu erreichen. Äquivalenz ist aber nicht gleichbedeutend mit übereiltem autonomem Nachvollzug von EU-Recht, ohne dass die EU im Gegenzug auch die Schweizer Bestimmungen anerkennen würde. Wenn die Schweiz schon EU-Recht übernimmt, müssen klare Bedingungen für die inländischen Produzenten ausgehandelt werden, um nicht der Unberechenbarkeit bzw. Willkür des Brüsseler Verwaltungsapparates ausgeliefert zu sein. Aus diesem Grund lehnt die SVP diese insbesondere für die kleinen Produzenten kostspielige, einseitige Übernahme des EU-Lebensmittelrechts ohne garantierte Exportmöglichkeiten ab. Ausserdem fordert die SVP eine Straffung der Verwaltung durch eine Zusammenlegung der Verwaltungsbereiche, welche für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich sind.

Für die exportierende Lebensmittelindustrie ist es von erheblicher Wichtigkeit, dass die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung mit den Bestimmungen der EU kompatibel ist. Deshalb muss die Eidgenossenschaft Wege und Lösungen suchen, um eine
Äquivalenz zwischen dem schweizerischen Lebensmittelrecht und demjenigen der EU zu erreichen.

Die integrale Übernahme des EU-Lebensmittelrechts, ohne zuvor erfolgte Zusicherung der EU erweckt den Eindruck, dass die Bundesverwaltung ihre prospektiven Aufgaben in Bezug auf die Weiterentwicklung der Lebensmittelgesetzgebung in der EU nicht richtig gelöst hat und nun von der Änderung der Gesetzgebung in der EU überrascht wurde. So ist die Vernehmlassungseröffnung weniger als 8 Monate vor der geplanten Einführung eines riesigen Gesetzgebungsprojektes, welches 32 Verordnungen und mehr als 780 Seiten an Gesetzestexten beinhaltet, erfolgt. Die ausserordentlich komplexe Materie soll innerhalb weniger als einem halben Jahr eingeführt werden. Dies lässt vermuten, dass sich die Bundesverwaltung der umfangreichen Konsequenzen dieser Gesetzesvorlage für die Produzenten nicht bewusst ist – insbesondere, da die sonst so umfassenden Erläuterungen zu 780 Seiten Gesetzesrevision diesmal auf lediglich 14 Seiten Platz finden! Für die Verwaltung scheint das Prinzip des blinden EU-Nachvollzugs gegenüber einer umfassenden Analyse der Auswirkungen vorzugehen. So wird in den Vernehmlassungserläuterungen auch deutlich, dass erst einmal die Verordnungen angepasst werden und man erst nachher daran geht, die verschiedenen Spezialgesetze anzupassen. Ausserdem sind nicht einmal alle Verordnungen in diese Vernehmlassungsvorlage integriert.

Die Gründe für die mangelhafte Planung innerhalb der Bundesverwaltung sind wohl auch darin zu suchen, dass die Kompetenzen im Bereich Lebensmittelsicherheit über mehrere Departemente verteilt sind. Um die Kompetenzen klar zu regeln, würde eine Zusammenfassung derselben in einem Departement (z.B. EVD) Sinn machen. So könnten Kompetenzstreitigkeiten gelöst, Doppelspurigkeiten abgebaut und gleichzeitig die Fachstellen näher bei der Produktion angesiedelt werden.

Die Situation, dass das gesamte EU-Lebensmittelrecht übernommen wird und nachher, trotz der Implementation von 780 Seiten Gesetzestext mit diversen Anpassungen im Betrieb, die EU-Veterinäre noch ihre Zustimmung zur Schweizer Gesetzgebung geben müssen, ist für Schweizer Lebensmittelproduzenten untragbar. Die
Übernahme des EU-Rechts bringt erhebliche Mehrkosten für die Schweizer Betriebe mit sich, insbesondere für die kleineren Lebensmittelproduzenten. Die SVP ist nicht bereit, eine derart schlechte Lösung hinzunehmen.

Die SVP lehnt den vorliegenden Vorschlag ab und fordert den Bundesrat auf, die Vorlage zu überarbeiten, als Gesamtpaket (Verordnungen und Gesetze!) dem Parlament vorzulegen und die Auswirkungen sorgfältiger abzuklären. Der Spielraum, den das EU-Recht zuliesse, wurde nicht maximal zu Gunsten der Schweizer Produzenten ausgeschöpft. Auch dies gilt es in einer neuen Vernehmlassung zu Gunsten der Schweizer Produzenten zu korrigieren.

 
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