Die SVP lehnt die ganze Vorlage entschieden ab. Erstens ist das vorgelegte Konzept mangelhaft bzw. geht in die falsche Richtung, und zweitens lässt die desolate Finanzlage unseres Landes niemals…
Vernehmlassungsantwirt der Schweizerische Volkspartei SVP
Die SVP lehnt die ganze Vorlage entschieden ab. Erstens ist das vorgelegte Konzept mangelhaft bzw. geht in die falsche Richtung, und zweitens lässt die desolate Finanzlage unseres Landes niemals solche Massnahmen zu. Drittens bekämpft die SVP die Schaffung ständig neuer Staatsaufgaben, welche Grundlage für weitere Steuererhöhungen sind.
Die SVP möchte folgendermassen auf die gestellten Fragen antworten:
1. Die SVP lehnt eine bundesrechtliche Regelung klar ab und schliesst sich der Meinung der Kommissionsminderheit an, wonach eine Bundeslösung nicht dem Prinzip der Selbstverantwortung und der Subsidiarität entspricht. Zum anderen ist im föderalistischen System der Schweiz das Bedarfsleistungssystem klar kantonal geregelt. Es ist nur schon daher nicht zweckmässig, einen neuen Sozialversicherungszweig und damit eine neue Aufgabe auf Bundesebene zu schaffen.
2. Die SVP kann diesen Vorschlag nicht unterstützen. Statt einen Geldfluss in die Bundeskasse in Form von Steuern und einen Geldfluss aus der Bundeskasse in Form von Ergänzungsleistungen zu erzeugen, wäre es sinnvoller, den Geldfluss in die Bundeskasse zu verringern, d.h. die Bedürftigen gezielt steuerlich zu entlasten. Damit könnten ausserdem im administrativen Bereich Kosten gespart werden.
5. Die Frage nach dem Finanzierungsmodus (Art. 9 des Gesetzesentwurfes und Ziff. 4 des Berichtes) bzw. dem Verteilschlüssel für die Beiträge des Bundes und der Kantone und der Art der Mittel, die zur Finanzierung des Bundesbeitrages herangezogen werden, hat keine Priorität. Viel zentraler sind die Kosten von 880 bis 895 Millionen Franken der zur Diskussion gestellten Modelle. Die SVP hat schon mehrfach auf den desolaten Zustand der Bundesfinanzen und die sich immer mehr erhöhende Staatsquote hingewiesen. Weitere Belastungen dieser Grössenordnung sind strikt abzulehnen.
6. a. Es ist wirklich nicht Aufgabe einer Partei, die Auswirkungen von Ergänzungsleistungen auf das Sozialhilfebudget von Kantonen, Gemeinden und privaten Hilfsorganisationen zu beziffern. Dies ist vielmehr Ihre Aufgabe. Sobald wir die entsprechenden Zahlen von Ihnen erhalten haben, können wir dazu auch Stellung nehmen.
b. Wenn bedürftige Familien mehr Geld zum Leben haben, ist das zu begrüssen, und die soziale Integration dürfte sich verbessern. Aber auch hier muss betont werden, dass die SVP mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Die bedürftigen Familien sind durch steuerliche Entlastungen besser zu stellen (siehe Antwort zu Punkt 3) und nicht durch staatliche Subventionen, welche sie später via höheren Steuern wieder zurückzahlen müssen.
c. Der Staat wird wieder aufgebläht und benötigt zusätzliche finanzielle Mittel in beträchtlicher Höhe, was mittel- bis langfristig die Wirtschaft durch höhere Steuern, Gebühren und Abgaben belasten wird. Auf den Arbeitsmarkt und die Entwicklung bei Niedriglöhnen hat dies negative Auswirkungen.
7. Das Steuerpaket 2001 wurde vom Volk verworfen. Jedoch lag das nicht an der Absicht, die Familien steuerlich zu entlasten, sondern vielmehr daran, dass sich gewisse Kantone quergelegt haben. Die SVP fordert deshalb, dass der Bundesrat die Familienförderung nach dem Konzept des Steuerpakets 2001 als Einzelmassnahme weiterverfolgt und auf Ergänzungsleistungen verzichtet.