Die SVP unterstützt im Wesentlichen die Inhalte des Berichtsentwurfs und die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes sowie die verstärkte Kooperation zwischen dem Bund und den Kantonen. Dass die…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP unterstützt im Wesentlichen die Inhalte des Berichtsentwurfs und die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes sowie die verstärkte Kooperation zwischen dem Bund und den Kantonen. Dass die primäre Ausrichtung von Bevölkerungsschutz und Zivilschutz weiterhin auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet sein soll, ist ebenso zu befürworten, wie die grundsätzliche Fortführung der föderalistischen Organisationsstruktur und das Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung. Dem Zivilschutz muss mehr Gewicht und Beachtung geschenkt werden. Am bisherigen Dienstpflichtsystem ist jedoch festzuhalten.
Der vorliegende Berichtsentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen soll er die Leitlinien und Massnahmen darlegen, wie der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz für die Zeit nach 2015 weiterentwickelt und angepasst werden kann, damit er seine primäre Aufgabe noch effizienter und wirksamer wahrnehmen kann. Zweitens soll er neue Grundlagen schaffen, um die Interessen und Bedürfnisse von Bund und Kantonen soweit wie möglich in Einklang zu bringen. Im Bereich Bevölkerungsschutz sollen folgende Elemente neu geregelt werden: stärkere Koordination des Gesamtsystems auf gesamtschweizerischer Ebene; klare Bezeichnung von Ansprechstellen auf Stufe Bund und Kanton; Bereinigung von Schnittstellen zwischen einzelnen Partnerorganisationen und das Einsetzen einer Studiengruppe. Im Bereich Zivilschutz sollen folgende Bereiche angegangen werden: allfällige Anpassungen bei der Dienstpflicht (Rekrutierung und Dienstdauer); Reduktion der Bestände; Schaffung von interkantonalen Stützpunkten (Ausrüstung mit schweren und spezialisierten Mitteln). Die SVP unterstützt das Angehen dieser Bereiche grundsätzlich und weist dabei auf folgende Anliegen im Berichtsentwurf hin:
In Ziff. 1.2 erwähnt der Bericht den Sicherheitsverbund Schweiz. Dieser soll helfen, Bedrohungen und Gefahren umfassend zu erkennen und unter Beteiligung der verschiedenen Partner koordiniert und vernetzt abzuwehren und zu bewältigen. Nicht eingegangen wurde im Bericht auf den Schutz gegen Cyberattacken. Wohl hat der Bundesrat eine Projektorganisation Cyber Defence (NSCYD) eingesetzt, operative Massnahmen oder Verantwortungszuweisungen wurden bis jetzt jedoch nicht getroffen.
In Ziff. 1.3.2 werden die Bedrohungen und Gefahren aufgeführt. Entscheidend für die Ausgestaltung der Sicherheitspolitik und ihrer Instrumente sind die bestehenden und sich für die Zukunft abzeichnenden Bedrohungen und Gefahren. Als direkte Bedrohung und Gefahr nennt der Bericht „Angriffe auf die Informatik- und Kommunikationsstruktur“; in der folgenden Detailumschreibung der Gefahren fehlt jedoch eine weitere Erläuterung dieses Punktes. Somit bleibt offen, was damit gemeint ist. Sind es physische oder elektronische Angriffe? In jedem Fall wären die Führung, die Versorgung, die Wirtschaft und die Bevölkerung betroffen. Der Begriff ist somit analog der übrigen Gefahren zu umschreiben. Im Weiteren wäre eine ausführlichere Umschreibung der Kommunikationsinfrastrukturen auf Seite 7 angezeigt. Für den Teil der öffentlichen Kommunikationsnetzwerke ist festzustellen, dass die Grundversorger gesetzlich verpflichtet sind, umfassende Schutzmassnahmen in baulicher und betrieblicher Art einzuhalten. Die Fernmeldedienste haben immer über eine militärische Formation verfügt, welche einen Notbetrieb durch alle Lagen bis an die Verteidigung sicherstellen kann und bauliche sowie strategische Schutzmassnahmen ihrer Infrastrukturen betreibt. Die Mehrkosten der „Härtung“ ihrer Infrastrukturen wurden durch das VBS übernommen. Unseres Erachtens ist die punktuelle Härtung des öffentlichen Netzes bedeutend günstiger als in grossem Masse Parallelnetze zu erstellen und zu betreiben; zudem sind solche Netze ständig auf dem aktuellen Stand der Technik und dienen nicht nur den Blaulichtorganisationen. Weiter ist es unseres Erachtens Aufgabe des Sicherheitsverbunds dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Auflagen an Sicherheitsanforderungen der Grundversorger öffentlicher Netze in den entsprechenden Gesetzen aufrecht erhalten bleiben und ständig der aktuellen Technik und zugunsten der Sicherheit unseres Landes angepasst werden.
Gemäss Ziff. 2.1.8 besteht die Infrastruktur des Bevölkerungsschutzes aus zwei Teilen: einer Vielzahl klar zugeteilter Infrastrukturobjekte der Partnerorganisationen sowie aus Elementen, die zwar als Zivilschutzinfrastruktur aufgebaut wurde, heute aber grösstenteils für das gesamte Verbundsystem eingesetzt oder von den Führungsorgangen (z.B. Kommandoposten) sowie anderen Partnerorganisationen genutzt werden. Dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, wird nicht bestritten. In der Tat sind neue Systeme zu beschaffen, die den erhöhten Anforderungen bei der Krisenbewältigung in allen Lagen Rechnung tragen. Eine Flucht in drahtlose Systeme brächte jedoch neben hohen Kosten Gefahren mit sich; insbesondere bezüglich Störbarkeit und Übertragungskapazität. Die Schweiz verfügt heute über drei landesweite zivile, voneinander unabhängige Kommunikationsnetze: Swisscom, SBB/Privatbahnen und EW (Swissgrid). Die Vernetzung der elektronischen Lagedarstellung darf nicht ausschliesslich auf einem Kommunikationsnetz, sondern vielmehr auf mehreren Netzen als Redundanzen übertragen werden. Die gleiche Forderung gilt auch für die Anspeisung der geschützten Notsender (ex UKW 77, heute IBBK).
Der Berichtsentwurf sieht unter Ziff. 2.2.5 vor, für den Zivilschutz eine Anpassung des nationalen Dienstpflichtsystems zu prüfen. Die SVP lehnt es jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen ab, dass nicht mehr ausschliesslich aus militärdienstuntauglichen Stellungspflichtigen rekrutiert werden soll, sondern in beschränkter Zahl auch aus militärdiensttauglichen Personen. Dies wäre ein erster Schritt zur Aufhebung der Wehrpflicht.
In Sachen Infrastruktur (Ziff. 2.2.7) sind verschiedene Massnahmen geplant. Im Gang ist bereits die Nachrüstung der aktiven ortsgebundenen Führungsstandorte (Kommandoposten) mit moderner Kommunikationstechnologie. Es erscheint fraglich, ob es finanziell, ausbildungsmässig und organisatorisch möglich sein wird, im Verbund freiwillig mitwirkende Organisationen wie Samaritervereine, technische Betriebe aller Gemeinden etc. mit Endgeräten von Polyconnect oder Polydate auszurüsten. Die Erfahrungen zeigen, dass in allen Einsätzen Freiwillige oder Mitarbeiter externer Unternehmen nach kurzer Zeit die Mehrheit des eingesetzten Personals stellen. Für all diese Personen kann das Mobilnet der Swisscom priorisiert verwendet werden. Das heisst, bei Überlastung des Netzes können priorisierte Mobilkunden anrufen und angerufen werden. Dieser Dienst steht heute schon Berechtigen zur Verfügung. Zur Versorgung von ausgefallenen Netzteilen hält die Swisscom mehrere mobile Basisstationen bereit, welche innerhalb von sechs Stunden eingesetzt werden können. Aus diesem Grund sollte auch das Natel-Netz der Swisscom in die Führungsstruktur einbezogen und deren Teilnehmer durch die Swisscom ständig als „priorisiert“ registriert werden. Diese Ergänzung ist kostengünstig, da bestehende Geräte und Abonnemente im Eigentum der registrierten Person verwendet werden, ständig verfügbar und aktuell sind. Die Kosten für die Priorisierung sind moderat und können auf dem Verhandlungsweg pauschalisiert werden.
Im Bereich Strategie Zivilschutz (Ziff. 3.2) werden bestimmte Bereiche richtigerweise beibehalten: So muss sich die Ausrichtung des Zivilschutzes auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausrichten. Zudem ist die föderalistische Organisation des Zivilschutzes ebenso beizubehalten, wie die Zuständigkeit der Kantone und der Gemeinden/Regionen. Bei der Ausbildung soll ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen Vereinheitlichung und Differenzierung beibehalten werden. In der Tat sind jedoch auch neue Elemente in die Strategie einzubinden. Es ist weiter zu prüfen, ob gleichzeitig in Analogie zum Militärdienst auf die Unterscheidung zwischen Wiederholungskursen und Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft verzichtet werden soll und die Gesamtdienstzeit im Sinne einer Obergrenze möglichst jener von Militärdienstleistenden angepasst werden soll. Der Ansatz „Gesamtdienstzeit“ ist zweckmässig, jedoch sollte diese mit einer „Gesamtdienstdauer über das dienstpflichtige Alter“ ergänzt werden. Damit können erfahrene Fachspezialisten bis zu ihrer beruflichen Pensionierung eingebunden werden, was einerseits zu besser verteilten Diensttagen führt und andererseits Kontinuität und die fachliche Kompetenz des Einsatzverbandes fördert.
Die Aufgabenteilung Bund-Kantone und die Finanzierung (Ziff. 3.2.3) sehen vor, dass die Kantone weiterhin für den Zivilschutz auf kantonaler Ebene und dessen Einsätze verantwortlich sein sollen. Dem Bund soll die Kompetenz zukommen, die in den Kantonen geplanten Zivilschutzeinsätze dahingehend zu prüfen, ob diese mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmen. Weiter soll dem Bund die Führung des zentralen Systems zur Zivilschutzkontrollführung obliegen. Diese Aufgabenzuteilung ist zu unterstützen. Im Bezug auf die Finanzierung soll richtigerweise weiterhin der Grundsatz der Zuständigkeitsfinanzierung gelten. Die Finanzierung der Zivilschutzorganisationen der Regionen und Gemeinden sind durch die Kantone zu regeln. Der Bund trägt die Kosten gemäss Art. 71 BZG, also u.a. für die Massnahmen nach Art. 71 Bst. F BZG. An dieser Stelle sei der Hinweis angebracht, dass der Anteil Polyalert für Wasseralarmanlagen durch die Werkeigentümer zu erbringen ist.
Die im Bericht erwähnten Schutzbauten (Ziff. 3.2.7) müssen unbedingt erhalten werden. Die Unterteilung in aktive und inaktive Anlagen ist zu unterstützen. Damit ist eine kostengünstige Erhaltung zu erreichen.